München: Betrunkener Gleisläufer vom Oktoberfest zu Geldstrafe verurteilt
München - Die einen zieht es nach der Wiesn ins Bett, die anderen ins Gleisbett. So auch einen mittlerweile 21-jährigen Augsburger Ende September 2017. Der junge Mann war damals nach Schließung der Festzelte um kurz nach Mitternacht mit satten 2,18 Promille im Gleisbereich um die Hackerbrücke getorkelt und sorgte damit für Chaos bei der S-Bahn. Ein voll besetzter Zug musste für den Trunkenbold sogar eine Vollbremsung einlegen, verletzt wurde glücklicherweise niemand. Fahrgäste in Zügen und an den Bahnhöfen, großteils nach dem Wiesn-Besuch ebenfalls in geselliger Stimmung, mussten anschließend allerdings fast eine halbe Stunde ausharren, da die Strecke wegen "Personen im Gleis" gesperrt war.
Der damals noch 20-Jährige wurde schließlich von der Bundespolizei aufgegriffen und zeigte "erhebliche Anzeichen einer Alkoholisierung – Motorik und Gestik auffallend langsam, die Sprache verwaschen bis lallend", wie die Polizei damals mitteilte.
Wiesn-Gleisläufer kommt mit moderater Strafe davon
Am Freitag stand er wegen Gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr vor Gericht - und die Staatsanwaltschaft zeigte trotz eines Geständnisses und reumütiger Haltung des Angeklagten nur wenig Verständnis für dessen Suff-Verhalten. Sie forderte nach Erwachsenenstrafrecht eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 55 Euro, insgesamt also zu 2.750 Euro.
Das Gericht hatte zum Glück des Angeklagten allerdings Nachsehen und verurteilte ihn nach dem Jugendstrafrecht zu einer vergleichsweise moderaten Geldstrafe in Höhe von 800 Euro, welche der Brücke e.v. Augsburg zugutekommen wird. Der Schwabe, von der Forderung der Staatsanwaltschaft sichtbar überrascht, nahm das Urteil postwendend an, womit es sofort rechtskräftig wurde. Ob auf den jungen Mann noch zivilrechtliche Forderungen der Deutschen Bahn zukommen, ist nicht bekannt.
Wie die Münchner Bundespolizei mitteilt, sei der Richterspruch "einmal mehr ein Beleg dafür, dass 'Gleisläufer' für ihr Tun auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden".