München: Besitzerin klagt nach Tod von Pferd gegen Stallbetreiber
München - Weil ihr Pferd nach einem Unfall auf einer Reitanlage eingeschläfert werden musste, klagt die Besitzerin gegen den Stallbetreiber. In zweiter Instanz verhandelt das Oberlandesgericht München am Dienstag über den Fall. Die Frau verlangt demnach 70.000 Euro Schadenersatz. In erster Instanz war sie mit der Klage gescheitert.
Die Klägerin hatte das Tier 2019 in die Obhut des Stalls gegeben. Im Juni des Jahres brach sich das Pferd auf der zugehörigen Weide ein Gelenk und wurde eingeschläfert. Die Besitzerin sieht den Betreiber der Anlage dafür in der Verantwortung. Nach Ansicht des Gerichts, das den Fall zuerst verhandelt hatte, hatte das Pferd jedoch im Galopp in einer Gruppe von Pferden den Lauf abgebrochen. Die genaue Verletzungsursache sei nicht aufzuklären gewesen.
- Themen:
- Oberlandesgericht München