München: Bekifft in Streifenwagen geradelt - Mann verurteilt

München - Ein junger Mann leistete sich im vergangenen Sommer zwei massive Entgleisungen gegenüber Polizeibeamten - und muss nun die rechtlichen Konsequenzen dafür tragen. Dies berichtet das Amtsgericht München.
Der arbeitslose Münchner sollte demnach in einer Sommernacht, Anfang Juni 2018, von der Polizei kontrolliert werden, da er ohne außreichende Beleuchtung mit dem Fahrrad auf der Hanauer Straße unterwegs war. Als die Beamten mit ihrem Streifenwagen auf dem Radweg anhielten, fuhr der 21-Jährige praktisch ohne abzubremsen ins Heck des Autos und verursachte dabei einen Sachschaden von rund 2.000 Euro. "Mir kam es vor, als wäre sein Hirn eingeschlafen", erzählte ein Beamter, der bei dem Einsatz dabei war, bei seiner Zeugenaussage vor Gericht: "Er ist ungebremst uns hinten rein in unseren Kotflügel. Als wäre er paralysiert."
München: 21-Jähriger flüchtet vor Polizei
Anstatt an der Unfallstelle zu bleiben und sich der Kontrolle zu unterziehen, ergriff der junge Mann allerdings die Flucht. Als er von den Beamten gestellt wurde, kam ihm sein kleiner Bruder zur Hilfe. Erst als die Polizisten zum Pfefferspray griffen, konnte er gefasst werden. Wie sich herausstellte, hatte er zuvor Marihuana geraucht und war möglicherweise daher nicht mehr in der Lage, den Zusammenstoß mit dem Polizeiauto zu verhindern.
Ende August leistete sich der 21-Jährige dann einen weiteren massiven Ausraster gegenüber Polizeibeamten. Der Vorfall trug sich erneut mitten in der Nacht zu, dieses Mal war der junge Mann laut Mitteilung des Amtsgerichts "erheblich alkoholisiert". An derselben Stelle, wo sich bereits der Zusammenstoß mit dem Streifenwagen ereignete, kontrollierten die Beamten randalierende Jugendliche. Der 21-Jährige mischte sich ein und beleidigte die Beamten unter anderem als "H****söhne" und "Schw***tel".
Am 20. Februar bekam der junge Mann schließlich die Quittung für seine Ausraster: Das zuständige Jugendschöffengericht am Amtsgericht München verurteilte ihn nach dem Jugendstrafrecht wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zugleich mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zur Teilnahme an einem Antiaggressionstraining, zehn Drogenberatungsgesprächen, einer zwölfmonatigen Betreuung durch einen Sozialpädagogen und einem vierwöchigen Jugendarrest.
So erklärt das Amtsgericht München sein Urteil
Das Jugendstrafrecht kam hierbei zur Anwendung, da der Vater des Täters laut Mitteilung des Amtsgerichts dauerhaft erkrankt war und dies "zum Zusammenbruch der Familienstruktur geführt habe". Der 21-Jährige sei außerdem aufgrund seines massiven Drogenkonsums bis dato nicht dazu in der Lage gewesen, eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu erhalten, sodass Reifeverzögerungen nicht auszuschließen seien.
Zugunsten des Verurteilten sprach dabei, dass er geständig war und sich bei sämtlichen Zeugen entschuldigt hatte. Da er keine drogenbedingten Ausfallerscheinungen hatte, wurde er von einem Sachverständigen als schuldfähig eingestuft.
Lesen Sie auch: Baustelle in Ismaning - 16-Jähriger sägt sich Finger ab