München: Bauarbeiter bedrängt Frau in Bus- Knast!
Auf dem Weg zurück vom Michaelibad belästigt ein Bauarbeiter im Bus eine junge Frau und wird von den Überwachungskameras überführt. Nun muss er für acht Monate ins Gefängnis, das Münchner Amtsgericht ließ eine Entschuldigung nicht wirklich gelten.
München - Es ist der 21. Juni 2017 gegen 22.20 Uhr, die 21-jährige Frau wartet an der Bushaltestelle Michaelibad. Drei Männer sprechen sie an und fragen nach einer Zigarette. Die Frau gibt ihnen eine. Als der Bus kommt, steigt sie ein. Die drei Männer setzen sich um sie herum und bedrängen sie. Die 21-Jährige geht nach hinten. Doch einer der Männer folgt ihr. Er macht sie an, fasst ihr an den Oberschenkel.
Sie sei schockiert gewesen, habe regelrecht Panik bekommen, gab die Frau jetzt bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht zu Protokoll. Sie habe geschrien, was das solle und habe sich dann zum Fahrer gerettet.
Der Mann - ein verheirateter, 40-jähriger rumänischer Bauarbeiter, sollte eigentlich ein Geständnis ablegen. Zumindest hatte das sein Verteidiger so angekündigt. Doch der Mann bestritt die Vorwürfe. Er sagte, er sei allein unterwegs gewesen. Er habe die Frau nicht um Zigaretten gebeten. Arbeitskollegen, die er auch nur zum Teil mit Namen kenne, seien mit an der Haltestelle und im Bus gewesen. Er sei der Frau auch nicht gefolgt.
Überwachungskamera widerlegt Täteraussage
Warum er die 21-Jährige berührt habe? Da tischte der Mann folgende Geschichte auf: Beim Anfahren des Busses sei er umgekippt, habe sich deshalb wenige Sekunden an ihrem Knie abstützen müssen, sich dann hingesetzt. Sie sei gleich darauf weggegangen.
Schließlich wurde vor Gericht eine Aufnahme aus der Überwachungskamera des Busses abgespielt. Sie bestätigte die Darstellung der Frau. "Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen", sagte der Bauarbeiter. "Das wird nie wieder vorkommen."
Der zuständige Richter wertete die späte Entschuldigung und die Enthemmung des Rumänen, der zur Tatzeit betrunken war, zu seinen Gunsten. Da der Angeklagte aber bereits zwei Geldstrafen letztlich als Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen musste, gehe man davon aus, dass "eine glaubhafte Einsicht des Angeklagten in sein Fehlverhalten nicht zu erkennen" sei. Nun muss der Mann für acht Monate ins Gefängnis.
Täter hatte bereits einiges auf dem Kerbholz
Eine günstige Prognose, die eine Bewährungsstrafe begründe, konnte das Gericht nicht erkennen - und verwies in der Urteilsbegründung explizit darauf, dass ein milderes Urteil Unverständnis hervorgerufen hätte. "Es wäre für die auf die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung vertrauende Bevölkerung schlechthin unverständlich, wenn ein auf derart demütigendes, offen sexuell herabwürdigendes Verhalten, wie es der Angeklagte an den Tag gelegt hat, nicht mit einer Vollzugsstrafe reagiert werden würde."
Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung sei "in ganz besonderem Maße bedroht, wenn - wie vorliegend - ein Täter nachts in einem öffentlichen Bus einer jungen Frau hinterherstellt und sie dann sexuell bedrängt".
Mit fatalen Folgen über den Abend hinaus übrigens, wie die 21-Jährige vor Gericht schilderte. Sie verhalte sich seitdem vorsichtiger, sagte sie, reagiere manchmal panisch. Der Bauarbeiter hingegen entschuldigte sich nicht nur bei ihr - sondern drückte auch sein Selbstmitleid aus. Es tue ihm sehr leid, dass er von seiner Familie getrennt sei, sagte er. Die 21-Jährige verließ das Gericht sofort nach der Verhandlung.
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