München: Alles, was Sie jetzt zur MVV-Tarifreform wissen müssen
Seit Sonntag gilt die große Tarifreform beim MVV. Was geschieht mit meinem Abo? Kann ich alte Fahrscheine weiterhin nutzen? Wie viele Streifen muss ich stempeln? Die AZ beantwortet 35 Fragen zur Tarifumstellung.
München - Am 15. Dezember Stand der Fahrplanwechsel des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) an. Doch anders als in den Vorjahren ist heuer dazu nicht nur mit neuen Ticketpreisen zu rechnen, sondern mit einem komplett neuen Tarifsystem.
Die Kombination aus 16 Ringen und weißer, grüner, gelber und roter Zone wird komplett abgeschafft. Das Stadtgebiet München ist künftig eine einheitliche Tarifzone, die Zone M. Zeitkarten können also nicht mehr für Ringe, sondern nurmehr für die gesamte M-Zone gekauft werden.
Auch außerhalb Münchens sehen die Tarifzonen künftig anders aus. Außerhalb der M-Zone gibt es nun sechs Zonen. Statt einer Tageskarte für das Gesamtnetz kauft sich der Münchner jetzt also ein Ticket "M+6".
Eine große Tarifreform bedeutet natürlich auch viele offene Fragen. Die AZ hat für Sie nachgefragt: Hier können Sie die 35 wichtigsten Fragen zur MVV-Tarifreform nachlesen – und natürlich auch die Antworten darauf.
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1. Wenn ich in der M-Zone unterwegs bin, wie viele Streifen muss ich stempeln?
Die Streifenkarte bleibt auch nach 15. Dezember im Preis stabil (14 Euro für zehn Streifen). Ihr Rabatt gegenüber der Einzelfahrkarte erhöht sich ab diesem Zeitpunkt auf 15 Prozent. Für eine Fahrt in der Zone M sind zwei Streifen zu entwerten und für jede weitere Zone dann jeweils ein zusätzlicher Streifen.
2. Wie viele Streifen muss man generell pro Zone stempeln?
Als Basispreis sind immer zwei Streifen zu entwerten. Diese zwei Streifen gelten für eine Fahrt in der Zone M. Oder – in den Umlandzonen 1 bis 6 – eine Fahrt in einer oder zwei Zonen. Für jede weitere Zone muss dann jeweils ein weiterer Streifen entwertet werden. Diese Regel gilt auch für Fahrten mit der neuen Streifenkarte U21.
Bei einer Fahrt von Kindern im Alter von sechs bis 14 Jahren ist pauschal ein Streifen für alle sieben Zonen zu entwerten.
3. Wie lange kann ich noch alte, vor dem 15.12. gekaufte Fahrscheine verwenden?
Grundsätzlich gilt: Fahrkarten des Zonen- und Kurzstreckentarifs (mit Preisangabe in Euro) können zeitlich unbegrenzt gegen Aufzahlung des Differenzbetrages umgetauscht oder bis zum 31. März 2020 kostenlos erstattet werden.
Konkret bedeutet das, dass Kunden Einzelfahrkarten für die bisherigen Zonen 1-4, Single-Tageskarten, Kinder-Tageskarten, Gruppen-Tageskarten bei den Kundencentern (MVG-Kundencenter Marienplatz Zwischengeschoss, Mo bis Fr 8 - 20 Uhr, Sa 9 - 16 Uhr) umtauschen und dabei den Differenzpreis zahlen müssen.
Ab dem 1. April 2020 fällt für Erstattungen ein Bearbeitungsentgelt von 2 Euro pro Erstattungsvorgang an. Das U21-Angebot mit der bisherigen Streifenkarte gilt ab dem 15. Dezember ebenfalls nicht mehr.
Die tariflichen Hinweise auf der Rückseite der Streifenkarten sind ab 15. Dezember 2019 nicht mehr gültig! Für Jugendliche von 15 bis 20 Jahren gibt es die neue U21-Streifenkarte.
Kunden müssen alte Fahrscheine umtauschen
4. Welchen Geltungsbereich hat ein alter Einzelfahrschein im neuen Tarifgebiet?
Einzelfahrscheine unterliegen künftig ebenfalls der neuen Sieben-Zonen-Logik und gelten damit für die aufgedruckten Zonen. Um weiterhin gültig zu sein, müssen Kunden alte Fahrscheine in Kundencentern umtauschen. Einen Innenraum-Einzelfahrschein kann man also gegen Aufpreis in einen M-Zone-Einzelfahrschein umtauschen.
5. Gibt es vor dem 15. Dezember erworbene Fahrscheine, die ich ohne Umtausch weiterverwenden darf?
Die Einzelfahrkarte Kind sowie die Streifenkarte (Erwachsene und Kinder von sechs bis 14 Jahren) und die Einzelfahrkarte Kurzstrecke können bis zum 31. März 2020 aufgebraucht werden.
6. Wenn ich im Dezember noch eine Monatskarte für den 1. und 2. Ring gekauft habe, wie ist diese nach dem 15. Dezember gültig? Gilt sie in der M-Zone? Oder gelten übergangsweise noch die Ringe?
Wochen- und Monatskarten, die vor dem 15. Dezember 2019 gekauft wurden, sind bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer in den neuen Geltungsbereichen gültig. Das heißt, die Monatskarte für die Ringe 1 und 2 darf bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer in Zone M genutzt werden.
Abonnenten dürfen ihr Abo ab dem 15. Dezember 2019 in den neuen Geltungsbereichen nutzen. Alle Abo-Kunden erhalten bis zum 1.1.2020 ein neues Ticket mit den neuen Geltungsbereichen, bei Chipkarten erfolgt die Anpassung im Hintergrund.
7. Was passiert, wenn ich kurz vor dem 15. Dezember eine Drei-Tages-Karte für den Innenraum löse?
Sie können sie bis zum Ablauf der Geltungsdauer innerhalb der Zone M verwendet werden.
8. Für wie viele Zonen gilt die Fahrradkarte?
Die Fahrrad-Tageskarte ist, wie bisher auch, ab 15. Dezember weiterhin im MVV-Gesamtnetz gültig. Ihr Preis von 3 Euro bleibt stabil. Bereits erworbene Fahrrad-Tageskarten können auch nach dem 15. Dezember noch verwendet werden.
9. Wie viel kostet nach der Reform eine Einzelfahrt zum Flughafen? Was ist da die günstigste Möglichkeit?
Ein Einzelfahrschein vom Münchner Marienplatz zum Flughafen kostet künftig 11,50 Euro (Zonen M-5), im Gegensatz zu vorher 11,60 Euro. Die günstigste Möglichkeit aus der Innenstadt, also zum Beispiel vom Marienplatz, zum Münchner Flughafen zu fahren ist die Streifenkarte. Im Gegensatz zu vorher acht Streifen, müssen künftig nur noch sieben Streifen für umgerechnet 9,80 Euro, gestempelt werden (Zonen M-5).
10. Wie viele Bushaltestellen kann ich mit dem jeweiligen Ticket – Einzelfahrt und Kurzstrecke – durchfahren?
Die Einzelfahrkarte gilt für eine einfache Fahrt in München in Richtung auf das Fahrziel. Sie unterliegt ebenfalls der neuen Sieben-Zonen-Logik. Im Geltungsbereich sind Umsteigen und Fahrtunterbrechungen erlaubt, Rückfahrten nicht.
Die Höchstfahrzeit beträgt bei der Einzelfahrkarte in der Zone M zwei Stunden. Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestelle nach dem Einstieg – wenn davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn oder mit einem Expressbus zurückgelegt werden. Die Höchstfahrzeit für eine Einzelfahrt Kurzstrecke beträgt eine Stunde.
Vielfahren wird meist günstiger
11. Welche Kunden zahlen nach der Reform mehr als vorher?
Grundsätzlich wird Vielfahren künftig meist günstiger durch Monats-, Abo- und Jahreskarten (außer etwa bei manchen Sozialtickets). Bei der Streifenkarte erhöht sich der Rabatt auf 15 Prozent gegenüber dem neuen Preis der Einzelfahrkarte. "Das sorgt für Entlastung vor allem bei den Haushalten, die regelmäßig MVV fahren", so der MVV. Im Gegenzug werden die Preise für Einzel- und Tageskarten angehoben.
Allerdings entstehen einem kleinen Kundenkreis auch Nachteile. Fahrgäste, die lediglich eine mittlere Strecke in der Zone M zurücklegen, müssen künftig bis zu 25 Prozent mehr bezahlen. Dafür wird aber auch der Geltungsbereich auf die gesamte Zone M ausgedehnt.
Insbesondere sind die Kunden betroffen, die aus dem heutigen Zeitkartenring 2 oder 3 in das Umland fahren oder umgekehrt. Schon bei wenigen zusätzlichen Fahrten kann der Preisnachteil ausgeglichen werden, da diese in Zukunft bereits im Preis enthalten sind.
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Einige Preisbeispiele der Tarifreform. (Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.) Quelle: AZ
12. Welche Stationen sind in einer anderen Zone als zuvor?
Die neue Zone M umfasst ab 15. Dezember das ganze Gebiet der Landeshauptstadt München sowie einige Gemeinden aus dem Umland, wie etwa Aschheim, Karlsfeld oder Ottendichl. München ist nicht mehr von Tarifgrenzen durchzogen, es gibt keine Suche nach Grenzstationen mehr und kein "Nachstempeln" innerhalb der Stadt.
Im gesamten MVV-Verbundraum wurde versucht, geschlossene Siedlungsstrukturen nicht mehr von Tarifgrenzen zu durchschneiden, sodass insgesamt sehr viele Orte und Gemeinden neuen Zonen zugeordnet wurden.
"Die vereinfachte Struktur ist die richtige Antwort auf das kontinuierliche Wachstum des Großraums München, in dem die Verkehrsbeziehungen stetig komplexer und vielfältiger werden", so der MVV. Außerdem werden Fahrten auf den Tangentiallinien bzw. Querverbindungen zur Entlastung der Stammstrecke, gefördert.
13. Wird sich beim Jahresabo irgendetwas verändern? Gibt es weiterhin zwei Freimonate?
Am grundsätzlichen Prinzip des Jahresabos – "zwölf Monate fahren, zehn Monate bezahlen" – ändert sich nichts.
14. Wie funktioniert die Umstellung bei Jahresabos?
Bei Abonnements mit monatlicher Zahlung werden ab 1. Januar 2020 die neuen Preise für die entsprechenden (neuen) Geltungsbereiche abgebucht. Alle Kunden erhalten neue Tickets mit den neuen Geltungsbereichen, bei Chipkarten erfolgt die Umstellung im Hintergrund. Papier-Abo-Tickets mit alten Geltungsbereichen werden ab dem 1. Januar ungültig. Neue Papiertickets werden per Post zugestellt.
15. Wie erfahre ich den neuen Geltungsbereich meines Jahresabos?
Kunden müssen selbst überprüfen, ob die automatische Umstellung des Geltungsbereichs ihren Wünschen entspricht. Da die Abocenter die genau benötigte Fahrtstrecke des Kunden nicht kennen, kann nur eine systematische Umstellung erfolgen.
Da sich die alten und neuen Geltungsbereiche zum Teil deutlich unterscheiden, sollten Abo-Kunden ihren Geltungsbereich überprüfen und falls erforderlich über die Kundenportale oder die Kundencenter (MVG-Kundencenter Marienplatz, Zwischengeschoss, Mo bis Fr 8 - 20 Uhr, Sa 9 - 16 Uhr) der Verkehrsunternehmen anpassen lassen.
16. Was passiert mit den alten Abonnements?
Die MVV-Abonnements mit jährlicher Zahlung können ab dem 1. Januar bis zum Ablauf der Geltungsdauer in den neuen Geltungsbereichen weiter genutzt werden. Alle Kunden erhalten neue Tickets mit den neuen Geltungsbereichen, bei Chipkarten erfolgt die Umstellung im Hintergrund. Die bisherigen Papier-Abo-Tickets mit alten Geltungsbereichen werden ab dem 1. Januar ungültig.
17. Was passiert, wenn durch die Tarifumstellung mein Abo günstiger oder teurer wird?
Abonnements mit jährlicher Zahlung, die billiger werden, erhalten automatisch eine anteilige Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrags. Diese erfolgt voraussichtlich im Februar. Bei einer Erhöhung des Abopreises müssen Kunden jedoch nicht nachzahlen.
18. Wann werden alle Abokunden eine Chipkarte haben?
Die Umstellung wird im Laufe des Jahres 2020 abgeschlossen.
19. Was mache ich, wenn meine Chipkarte nicht rechtzeitig zugestellt wird? Kann ich dann mit der alten Karte weiterfahren?
Wer sein Ticket "vermisst", setzt sich – je nach Vertragspartner – mit der MVG oder der S-Bahn München in Verbindung. Man könne nicht einfach mit der alten Karte weiterfahren, sagt eine MVV-Sprecherin.
20. In welchen Kombinationsmöglichkeiten kann ich eine Wochen- und Monatskarte kaufen? Ist jede Zone mit jeder frei kombinierbar?
Alle Zeitkarten unterliegen künftig der neuen Tarifstruktur mit der Zone M für München und sechs umliegenden Zonen. Wochen- und Monatskarten können also künftig für jegliche Kombination aufeinander folgender Zonen erworben werden.
21. Weshalb wurde die Senioren-60-Karte zur Senioren-65-Karte, warum musste also die Altersgrenze steigen?
Laut MVV handelt es sich bei der Isarcard65 um eine besonders günstige Fahrkarte für eine Personengruppe, "die in aller Regel deutlich weniger mobil ist". Die geringere Mobilität spiegele sich in der niedrigeren Anzahl an Fahrten wider und zudem in einem zeitlich anderen Verhaltensmuster, da dieser Personenkreis die Verkehrsmittel weniger zu Hauptverkehrszeiten nutze.
"Die reduzierte Mobilität, die dem Angebotspreis entspricht, geht mit der Beendigung der Berufstätigkeit einher. Da die Menschen heute deutlich länger arbeiten, wird die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben," so der MVV.
22. Welche Sperrzeiten gelten bei der Isarcard65?
Die alte Isarcard60 konnte zu bestimmten Zeiten nicht genutzt werden, die neue Isarcard65 hat keine Sperrzeiten mehr und kann immer genutzt werden.
23. Was gilt für Abonnenten der Isarcard60?
Für die bisherigen Abonnenten der Isarcard60 gibt es eine Übergangsregelung bis zum Erreichen der neuen Altersgrenze von 65 Jahren ("Isarcard65-Übergang"). Ab den 1. Januar 2020 können Abonnenten ihr Abo im neuen Geltungsbereich nutzen. Allerdings gelten hier Sperrzeiten. Die Isarcard65-Übergang gilt nicht Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr. An Feiertagen und während der Schulferien gilt die Isarcard65-Übergang den ganzen Tag.
24. Was ändert sich beim München-Pass des Sozialreferats?
Ab Januar 2020 muss der München-Pass für den Kauf der Isarcard S (Sozialticket) ausgetauscht werden. Sonst kann das Ticket nicht mehr gekauft werden. Ab dem 16. Dezember gibt die Stadt die neuen München-Pässe bei den Sozialbürgerhäusern und beim Amt für Wohnen und Migration aus.
Keine Zeitkarten über das Smartphone
25. Kann ich per Smartphone künftig auch Monats- oder Wochentickets kaufen?
Derzeit ist kein Erwerb von Zeitkarten, also Wochen- oder Monatskarten, über das Smartphone möglich. Allerdings wurde in Vorbereitung einer Einführung im Jahr 2020 bereits vor einiger Zeit ein neues Sicherheitsmodul in die MVV-App integriert, so der MVV, sodass nun weitere Schritte folgen können.
26. Warum musste das Einzelfahrt-Ticket so viel teurer werden?
"Ziel der MVV-Tarifreform ist vor allem die Entlastung derer, die schon jetzt besonders häufig im ÖPNV unterwegs sind", so eine Sprecherin des MVV. "Die MVV-Tarifreform soll einen Anreiz schaffen, die öffentlichen Verkehrsmittel häufiger zu nutzen und so einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten und die Umwelt zu schonen. Nutzer können den höheren Preis bei Einzelkarten durch den Erwerb von Streifenkarten, die im Preis stabil bleiben, aus dem Weg gehen."
27. Wie ist das jetzt mit dem Ausbildungstarif? Gilt der auch für die ganze M-Zone?
Auch die beiden Ausbildungstarife I und II werden der neuen Sieben-Zonen-Logik angepasst. Wochen- und Monatskarten, die vor dem 15. Dezember gekauft wurden, sind bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer in den neuen Geltungsbereichen gültig, das heißt beispielsweise, dass bereits gekaufte Tickets des Ausbildungstarifs für die Ringe 1 und 2 ab dem 15. Dezember 2019 in der gesamten Zone M gültig sind.
Die Zeitkarten der Ausbildungstarife werden nur für die Ringe bzw. ab 15. Dezember 2019 die Zonen ausgestellt, die für den Fahrtweg zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte benötigt werden. Innerhalb der eingetragenen Ringe bzw. ab 15. Dezember 2019 der Zonen kann die Zeitkarte an allen Geltungstagen und für beliebige Fahrten genutzt werden.
Die Zahl der Ringe bzw. ab 15. Dezember die Zonen wird im Rahmen der Ausstellung der Kundenkarte festgelegt. Allerdings verlieren die bisherigen Kundenkarten zum 15. Dezember ihre Gültigkeit, da sie in den neuen Geltungsbereichen mit Zonen nicht mehr genutzt werden können.
Sie müssen gegen neue Kundenkarten mit neuer Kontrollnummer eingetauscht werden. Nur mit einer neuen Kundenkarte mit neuer Kontrollnummer kann nach dem Start der Tarifreform am 15. Dezember 2019 eine Wochen- oder Monatskarte gekauft werden.
Die neue Kundenkarte ist ab 15. Dezember 2019 gültig und kann bereits jetzt online oder bei den Kundencentern im MVV bestellt werden. Die bisherigen Kundenkarten können lediglich mit bis zum 14. Dezember 2019 erworbenen Tickets bis einschließlich 2. Januar 2020 genutzt werden.
28. Welchen Geltungsbereich hat das neue Semesterticket und wie viel kostet es?
Das MVV-Semesterticket gibt es unverändert weiter, auch der Preis ändert sich nicht. Das MVV-Semesterticket besteht aus einem für alle Studierenden verpflichtenden Solidarbeitrag, der eine zeitlich begrenzte Fahrberechtigung im MVV-Gesamtnetz mit dem Studentenausweis beinhaltet und einer Zeitkarte, der Isarcard Semester, die freiwillig zusätzlich erworben werden kann und eine zeitlich unbegrenzte Fahrberechtigung im MVV-Gesamtnetz ermöglicht (Solidarbeitrag 67,40 Euro + Isarcard Semester 195,70 Euro = MVV-Semesterticket).
29. Was kostet künftig die Hundekarte? Oder fahren Hunde gratis?
Ein Hund fährt gratis mit – wenn Frauchen oder Herrchen eine gültige Fahrkarte haben. Weitere Hunde benötigen eine Kinderfahrkarte, sofern sie nicht in Korb oder Tasche unterschlüpfen.
Das Tier muss in den Fahrzeugen und innerhalb der S- und U-Bahnstationen angeleint sein und einen Maulkorb tragen, wenn es Fahrgäste gefährden könnte. Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden.
30. Ab wann müssen Kinder zahlen?
Kinder unter 6 Jahren fahren im MVV kostenlos und benötigen kein Ticket. Sie müssen von einer Person ab 6 Jahren begleitet werden – sofern sie noch kein Schulkind sind. Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren gibt es eigene Einzelfahrkarten, eine besondere Streifenkarten-Regelung sowie eine Kinder-Tageskarte.
31. Wann müssen Kinder zahlen, die mit Jahreskartenbesitzern unterwegs sind?
Einige Isarcards umfassen die Mitnahme von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren. Wer eine gültige Isarcard, eine Isarcard9Uhr, eine Isarcard S oder eine Isarcard-Job mit sich führt, darf Kinder von 6 bis 14 Jahren montags bis freitags an Werktagen ab 9 Uhr, sonst rund um die Uhr kostenlos mitfahren lassen.
Dabei gilt: Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder sind in beliebiger Anzahl zugelassen, ansonsten dürfen maximal drei mitfahren. Mit der Isarcard60 bzw. der künftigen Isarcard65 ist die Mitnahme von Kindern allerdings nicht möglich.
32. Wie lange dauert es, bis die neuen Pläne an allen Bahnhöfen hängen?
Mit der Umstellung der Kundeninformation in Bahnhöfen und Fahrzeugen wurde bereits im November begonnen, so dass möglichst alle Standorte bis zum 15. Dezember vollständig erreicht werden. Wenn das im Einzelfall nicht gelingt, sollte, wird kurzfristig nachgesteuert.
30.000 Aushänge muss die MVG austauschen
33. Wie viele Pläne müssen gedruckt werden?
"Der Fahrplanwechsel ist jedes Jahr eine logistische Herausforderung", so die MVG. Es müssen im MVG-Netz rund 30.000 Aushänge ausgetauscht werden, darunter allein in den Trambahnen und U-Bahnen etwa 2.000 Netzpläne.
Daneben gibt es zum Beispiel Aushangpläne (Fahrpläne in den Vitrinen), Orientierungspläne, Umgebungspläne usw. Das Netz umfasst rund 1.200 Haltestellen und U-Bahnhöfe mit fast 3.000 Haltepunkten.
34. Gibt es anfangs mehr Kontrollen?
MVG: "Wir kontrollieren mit Augenmaß im üblichen Umfang."
35. Die Monatskarten sind für viele Münchner jetzt günstiger. Für wie lange steht die Finanzierung? Drohen 2020 große Preissprünge?
"Die Finanzierung wird von den MVV-Gesellschaftern für drei Jahre sicher gestellt", so eine Sprecherin des MVV. "Natürlich müssen die Tarife auch in Zukunft mit Augenmaß, der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend, angepasst werden.
Allerdings werden diese Anpassungen sicherlich nicht die Tarifreform als solche bzw. grundsätzlich die Vergünstigungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen in Frage stellen."
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