München: Alkoholkranker muss ins Gefängnis

Betrunken hatte der 59-jährige Münchner im Rewe in Neuhausen geklaut und einen der Mitarbeiter geschlagen.
München - Zuletzt hat der Mann sich nur noch von Hartz-IV und Ladendiebstählen ernährt. Ein 59-jähriger Münchner ist jetzt vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Und das, weil er in einem Supermarkt für 178 Euro Waren gestohlen und anschließend einen Marktmitarbeiter geschlagen hat.
Täter seit langem alkoholsüchtig
Der getrennt lebende, arbeitslose Restaurantfachmann hatte am Romanplatz vor allem Fleischwaren eingepackt. Als er am Ausgang der Geschäftsräume von einem Marktmitarbeiter (34) am Arm festgehalten wurde, riss er sich los und traf den 34-Jährigen ins Gesicht.
Der 59-Jährige ist geständig: "Ich war betrunken. Ich bin raus, ohne zu bezahlen." Auch was seine Alkoholsucht anbelangt: "Ich trinke den ganzen Tag, schon wenn ich aufstehe. Ich stehe schon um sechs Uhr auf. Fünf Bier und ein bis zwei Schnaps. Mit 35 Jahren habe ich zu trinken angefangen, dann hat es sich gesteigert." Seinen letzten Job hatte er im Jahre 2016. Er gab an, "von Hartz-IV und Rewe" zu leben.
Haftstrafe trotz Alkoholeinfluss
Der Angeklagte bietet dem Opfer ein Schmerzensgeld von 200 Euro an. Doch der 34-Jährige lehnt ab. Ihm sei nur wichtig, dass der Angeklagte verstehe, dass das so nicht gehe. Der Sachverständige errechnet 2,7 Promille zur Tatzeit und schließt eine Verminderung der Schuldfähigkeit nicht aus. Doch die Richterin sieht das anders und bleibt hart: "Da der Angeklagte unter Alkoholeinfluss bereits mehrfach straffällig geworden war und daher um die Gefahr im alkoholisierten Zustand Straftaten zu begehen wusste."
Bewährung lehnt sie dann ebenfalls ab: "Der Angeklagte hat zwar in der Vergangenheit bereits zwei Bewährungen durchgestanden, wurde jedoch nunmehr innerhalb offener Bewährung erneut einschlägig rückfällig. Außerdem habe er weder eine neue Arbeitsstelle angetreten, noch ernsthaft beabsichtigt, einen Entzug zu machen, so ihre Begründung der Haftstrafe.
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