München: 63-jähriger aus Neuhausen missbraucht Buben (11) - Prozess

Kommt er in die Psychiatrie? Ein Neuhauser soll in vier Fällen Sex mit dem Kind gehabt haben.
von  AZ/jot
Hans G. mit seinem Anwalt.
Hans G. mit seinem Anwalt. © Daniel von Loeper

München - Die Antworten kommen nur schleppend, manchmal reagiert Hans G. (63, Name geändert) gar nicht, wenn ihn die Richterin anspricht. In der Verhandlung gegen den Neuhauser ist also Geduld gefragt. Der Mann leidet an Demenz. Die "organische Persönlichkeitsstörung" ist auch der Grund, warum ihn die Anklagebehörde nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie schicken will. In der Antragsschrift heißt es, dass Hans G. eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Das wird dem 63-Jährigen vorgeworfen: Im Jahre 2016 lernte er die Hauswirtschafterin des Neuhauser Anwesens kennen, in dem er eine Eigentumswohnung bewohnt. Auch mit dem elfjährigen Sohn der Wirtschafterin wurde Hans G. damals bekannt.

Jugendpornos auf dem Computer

Bei vier Gelegenheiten soll er dann den Buben dort sexuell missbraucht haben. Im ersten Fall habe er dem Kind einen Porno gezeigt, ihn dann geküsst und sexuell missbraucht. Als die Taten bekanntwurden, durchsuchte die Polizei die Wohnung des 63-Jährigen und fand auf einer Festplatte jugendpornografische Dateien.

Er selber werde zu den Vorwürfen keine Angaben machen, erklärt Anwalt Derek Setz für seinen Mandanten. Der Prozess dauert an.

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