München: 28-Jährige verklagt nach einem Sturz das P1

Der vorgeschlagene Vergleich sieht eine Zahlung von insgesamt 10.000 Euro vor. Beide Seiten sind einverstanden. Allerdings kann die Versicherung des Clubs noch ihr Veto einlegen.
John Schneider |
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Der Eingang zum Club P1.
imago Der Eingang zum Club P1.

München - Petra S. (28, Name geändert) feierte im Außenbereich des P1 ausgelassen mit Kollegen. Doch die Betriebsfeier in Münchens prominentestem Club endete am 18. August 2016 äußerst schmerzhaft für die heute 28-Jährige.

Sie war auf eine Art Podest geklettert, um Fotos zu machen und dort auf einen Teppich getreten, den sie für eine Bühne, also festen Boden gehalten hatte. Doch der schwarze Stoff deckte lediglich den Tresen ab und gab nach. Die junge Frau stürzte und brach sich das Becken. (Lesen Sie hier: 

Zwei Krankenhausaufenthalte und Schmerzen bis zum heutigen Tag waren die Folge. Auch ihre folgende Schwangerschaft sei durch die Verletzung problematischer verlaufen. Jetzt will Petra S. Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Edel-Club.

 

 

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Senat könnte am 18. Dezember sein Urteil fällen

In der ersten Instanz am Landgericht war ihre Klage noch gescheitert. Das Gericht sah damals keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Betreiber des P1 hätten nicht vorhersehen können, dass Gäste auf den Tresen klettern würden.

Petra S. ging in Berufung. Und hatte jetzt Erfolg. Der 18. Senat des Oberlandesgerichts vertritt nach Ansicht der Fotos vom Unfallort die entgegengesetzte Meinung. Das P1 hafte für den Unfall, weil der Bereich nicht durch Hinweisschilder gesichert worden war. Der straff gespannte Stoff über dem Tresen wirke wie fester Boden, sagen die Richter am Dienstag. Der Frau schreiben sie gerade einmal 20 Prozent Mitschuld zu.

Auf Vorschlag des Senats kommt dann ein Vergleich zustande. Das P1 zahlt 10.000 Euro, und die Sache ist vergessen. Beide Seiten sind einverstanden. Allerdings kann die Versicherung des Clubs noch ihr Veto einlegen. Dann würde der Senat am 18. Dezember sein Urteil fällen.

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