München: 21 Kilo Haschisch in Kneipenkeller gefunden

Ein 28-Jähriger ist wegen bewaffneten und unerlaubten Handels mit Rauschgift angeklagt.
John Schneider |
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Den Polizeibeamten bemerkten den 14-jährigen Fahrer zufällig am Schatzbogen.
Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa Den Polizeibeamten bemerkten den 14-jährigen Fahrer zufällig am Schatzbogen.

München - Es roch seltsam in ihrer Kneipe. Die Haidhauser Wirtin machte sich deshalb im Juli des vergangenen Jahres auf die Suche nach dem Grund und durchkämmte dabei auch die Kellerräume des Hauses. Im Heizungsraum fand sie dann zwei Rucksäcke und eine Mülltüte mit brisantem Inhalt. 21 Kilo Haschisch hatte da jemand deponiert.

Mit zwei Tagen Verzögerung verständigte die Frau die Polizei, die dann im Keller Spuren sicherte und Zeugen vernahm. In der Nähe des Verstecks fand sich dabei auch ein Pfefferspray. Um sich damit bei Streitigkeiten verteidigen zu können, glauben die Ankläger. Sind Waffen im Spiel, fallen Strafen bei Drogendelikten härter aus. Wie sich herausstellte, hatte der Kneipenwirt einem Verwandten (28) erlaubt, Sachen im Keller der Gaststätte abzustellen. Der Wirt habe ausgesagt, nicht gefragt zu haben, worum es sich dabei handelt, erklärt ein Ermittler.

Mann deponiert Haschisch im Keller einer Kneipe

Angeklagt ist neben dem 28-Jährigen auch ein Komplize (24), der ihm bei dem Transport des Haschisch geholfen hat. Das gibt dieser gestern beim Prozessauftakt zu. Der 28-Jährige erklärt, dass er für einen anderen das Haschisch im Keller deponiert hat. Dem Münchner wird zudem vorgeworfen, mit falschen Papieren unterwegs gewesen zu sein.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Oktober 2019 fanden die Ermittler einen gefälschten Führerschein. Dazu 7,7 Gramm Marihuana und Tabak-Marihuana-Gemisch, Verpackungsmaterial – und 8.700 Euro Bargeld. Das Geld stammt laut Anklage aus Drogengeschäften. Verteidigerin Ricarda Lang hat eine andere Erklärung. Die Eltern des Angeklagten haben einen Kredit aufgenommen und ihrem Sohn 10.000 Euro gegeben. Um seine Schulden bei der Krankenkasse zu begleichen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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