München: 10-Jährige zum Sex im Internet angeboten

Als „Johnny Sado“ schreibt Münchner  im Internet, bietet ein Mädchen an – „ideal für eine Herrenrunde“. Ein Chat-Partner alarmiert die Polizei, die das Haus des Münchners stürmt.
von  Torsten Huber
Günter W. (56) auf der Anklagebank im Münchner Amtsgerichtssaal. Er habe niemanden töten oder verletzen wollen, sagt er.
Günter W. (56) auf der Anklagebank im Münchner Amtsgerichtssaal. Er habe niemanden töten oder verletzen wollen, sagt er. © th

Als „Johnny Sado“ schreibt Münchner  im Internet, bietet ein Mädchen an – „ideal für eine Herrenrunde“. Ein Chat-Partner alarmiert die Polizei, die das Haus des Münchners stürmt.

München - „Die kleine Prostituierte Svenja ist 10 Jahre alt, 32 Kilo leicht, 1,38 groß, spricht Deutsch. Ideal für eine Herrenrunde. Svenja ist beim Sex verspielt und hart im Nehmen. Drei Tage mit ihr kosten 15000 Euro.“ Neben dem Text steht ein Foto. Es zeigt ein lachendes Mädchen im Ballettkleid.

Weiter heißt es: „Als Krönung wird für 50000 Euro Sex bis zum Tod geboten. Die Entsorgung der Leiche übernehmen wir.“ Dieses bestialische Angebot hat Günter W. (56, Name geändert) alias „Johnny Sado“ im Frühjahr 2013 in einem Internet-Chatroom gemacht.

Jetzt steht der Mann mit den grauen Haaren, die er zum Zopf gebunden hat, wegen Kindsmissbrauch vorm Münchner Schöffengericht. Über seinen Strafverteidiger Hermann Borchert legt der Angeklagte ein Geständnis ab: „Der Vorwurf wird im vollen Umfang eingeräumt.“

Der Angeklagte Hermann W. versucht, den grausigen Fall als Spaß-Aktion herunterzuspielen und sagt: „Ich wollte kein Kind töten oder jemanden verletzten. Das Ganze hat sich im Chatroom so hochgeschaukelt. Ich dachte, die wollen immer mehr. Dann habe ich mir was ausgedacht. Ich habe denen einfach irgend ein Bild zugeschickt, das ich im Internet gefunden habe. Ich wusste nicht, dass so etwas strafbar ist.“

Nach dem Gesetz ist aber auch ein Scheinangebot, ein Kind als Sexualobjekt anzubieten, strafbar. Ende 2013 stürmt die Polizei das Haus von Günter W. in München. Durch seinen Chat besteht der Verdacht, dass das Kind bei ihm im Haus ist.

Polizistin Mareike G. (34): „Wir haben kein Kind angetroffen. Im Keller standen zwei Holzkäfige und Gegenstände für Bondage-Sex (Fesselsex, d. Red.). Herr W. hat uns erzählt, dass er neben seiner Ehefrau eine Sklavin habe, die aber gerade nicht da gewesen sei.“

Polizei und Staatsanwalt werten den Chat-Verlauf am PC von Günter W. aus. Auf über 100 Seiten schreibt er im Internet über seine Sex-Phantasien. Er habe davon geträumt, eine 13-Jährige zur Sexsklavin zu erziehen.

Er sei nicht pädophil. Im Chat habe der Angeklagte mit anderen auch über Snuff-Phantasien kommuniziert: die filmische Aufzeichnung eines Mordes. Mareike C. sagt als Zeugin: „Eine Traumvorstellung von W. ist es, eine Sklavin mit dem Tod zu bestrafen.“

Günter W. soll dem Chat-Partner Thomas B. (28) alias „Susie1616“ geschrieben haben, dass Svenja aus Niedersachsen stamme und entführt worden sei. Thomas B. war es, der die Polizei einschaltete.

Polizistin Mareike G. sagt: „Kollegen aus Niedersachsen wurden eingeschaltet. Einer meinte, das Kind auf dem Foto habe Ähnlichkeit mit Maddie.“ Das Mädchen aus England ist im Mai 2007 aus einer Ferienwohnung in Portugal verschwunden und wird seitdem vermisst. Das Bundeskriminalamt schaltete sich deshalb in den Münchner Fall ein.

„Aber ein Computerabgleich hat nichts ergeben“, sagt die Beamtin: Es sei schwierig, bei Kindern eine Gesichtserkennung durchzuführen, weil sie ständig im Wachstum seien. Einen Link zu dem Foto, das Hermann W. verschickt hat, kann die Polizei nicht mehr aufspüren.

Chat-Partner Thomas B. sagt vor Gericht: „Wenn ich gewusst hätte, dass Herr W. nur Verbalerotik betreibt, hätte ich keine Anzeige erstattet.“ Er stöbere oft im Netz, um Pädophile aufzuspüren: „Dann melde ich sie der Polizei.“

Richter Robert Grain gibt dem Zeugen einen guten Rat. Er solle die Ermittlungen der Polizei überlassen: „Man sieht, wie schnell man sich strafbar macht.“ Das Urteil: zwei Jahren Haft ohne Bewährung, weil W. einschlägig vorbestraft ist. Anwalt Borchert: „Wir gehen in Berufung.“

 

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