Moschee-Streit: Stadt lehnt Bürgerbegehren ab
Falsche Tatsachen, spekulative Behauptungen, ungenaue Fragen: Die Stadt lehnt das Bürgerbegehren gegen das geplante Islamzentrum ab – und zeigt sich mit den Muslimen solidarisch.
Das von Michael Stürzenberger und seiner rechtspopulistischen Partei „Die Freiheit“ eingereichte Bürgerbegehren gegen das geplante Islamzentrum ist nach Ansicht der Stadt rechtswidrig. Eine Überprüfung des städtischen Rechtsamtes ergab gleich mehrere Mängel. Der Stadtrat wird das Bürgerbegehren in seiner heutigen Sitzung deshalb aller Voraussicht nach für unzulässig erklären.
Zwar habe das Bürgerbegehren das gesetzlich vorgeschriebene Quorum erreicht, die auf den Unterschriftenlisten enthaltene Begründung spiegele allerdings viele falsche Tatsachen vor, urteilten die Rechtsexperten der Stadt.
So gaukele das Bürgerbegehren unter anderem vor, dass die Islamische Gemeinde Penzberg, deren Imam Benjamin Idriz Initiator des Moscheebaus ist, seit 2007 ununterbrochen vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Tatsächlich haben die Ermittler aber bereits 2010 die Beobachtung aus Mangel an Hinweisen auf verfassungsfeindliche Aktivitäten eingestellt.
Die Behauptung, das geplante Islamzentrum werde vom Emir von Katar mit 30 Millionen Euro gefördert, sei zudem rein spekulativ. Ebenso die These, eine neue Moschee werde in der Münchner Innenstadt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen.
Tatsächlich seien zum jetzigen Zeitpunkt weder der Standort noch die Kosten für das Islamzentrum bekannt. Das Projekt sei also noch viel zu unkonkret, um darüber abstimmen zu können. Insofern müsse das Bürgerbegehren als grundsätzlicher Vorstoß gegen islamische Gebetsstätten verstanden werden und verstoße somit gegen das vom Grundgesetz gedeckte Recht auf Glaubensfreiheit, so die Einschätzung des Rechtsamts. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens seien somit nicht erfüllt.
Den städtischen Juristen zufolge handelt es sich dabei um „eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle ohne Beurteilungs- oder Ermessensspielraum“. Eine politische Beurteilung von Stürzenbergers Bürgerbegehren ist vorerst also gar nicht nötig. Der Stadtrat will trotzdem ein Zeichen setzen.
Die dem Oberbürgermeister unterstellte Fachstelle gegen Rechtsextremismus hat eine Resolution mit dem Namen „Solidarität mit den Muslimen in unserer Stadt!“ erarbeitet. „Muslime gehören zu unserer Stadtgesellschaft“, heißt es darin.
Der Stadtrat wolle mit der Resolution entschieden Position gegen das islamfeindliche Bürgerbegehren und jede andere Form rassistischer Hetze beziehen. „Wenn wir auch morgen in einer offenen, demokratischen und friedlichen Gesellschaft leben wollen, müssen wir heute alle Angriffe auf die im Grundgesetz verankerten demokratischen Grundwerte abwehren“, so der zur Abstimmung stehende Text.
Michael Stürzenberger will sich mit der Entscheidung des Rechtsamtes nicht abfinden. Er kündigte an, das Gutachten mit allen juristischen Mitteln anfechten zu wollen.
Stürzenberger beruft sich dabei auf die über 65 000 Stimmen, die er beim Kreisverwaltungsreferat eingereicht hat – und die auch für die Einleitung eines Bürgerentscheids gereicht hätten, wäre das Bürgerbegehren bei der inhaltlichen Prüfung nicht durchgefallen.