Mordversuch in Pizzeria: Die Plädoyers am Landgericht München

Hat Enver K. (38) nach den Stichen gegen seine Ex-Frau (37) die Angestellten in der Schwabinger Pizzeria aufgefordert, einen Krankenwagen zu rufen? Und wenn ja, spielt das für das Urteil eine Rolle? Diese beiden Fragen beantworten Ankläger und Verteidiger auf sehr unterschiedliche Weise.
Von den Antworten, die das Schwurgericht gibt, hängt aber ab, ob der 38-Jährige wegen versuchten Mordes oder nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wird. Der Unterschied kann fast sieben Jahre Haft ausmachen.
Während Staatsanwalt Laurent Lafleur wegen versuchten Mordes elf Jahre Haft, die Nebenklage sogar zwölf Jahre fordert, plädieren die Verteidiger Sascha Straube und Nico Werning dafür, ihren Mandanten fünf Jahre und sechs Monate in den Knast zu schicken.
Urteil in einer Woche
Es ist eines der am besten dokumentierten Verbrechen. Während der Tat in der Pizzeria in der Elisabethstraße lief eine Überwachungskamera (AZ berichtete). Doch weil die Aufzeichnung ohne Ton lief, bleibt die Frage offen, ob Enver K. dem Pizzeria-Personal zurief, diese sollten die Retter alarmieren. Damit wäre er vom Mordversuch zurückgetreten.
Die Verteidiger beantragen daher eine technische Bearbeitung des Videos und das Engagement einer Lippenleserin. Ihr Mandant habe seine Ex-Frau nur entstellen wollen, nicht aber töten. Sein letztes Wort: "Ich schäme mich." Das Urteil wird am 31. Juli verkündet.
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