Mordversuch aus gekränkter Ehre?
München - War es eine Frage der Ehre? Hassan T. (51, Namen geändert) hat vor dem Münchner Landgericht zugegeben, den verheirateten Liebhaber seiner 18-jährigen Tochter mit einem Messer verletzt zu haben. Er habe den Mann aber nicht töten wollen, verteidigte sich der türkische Landschaftsgärtner zum Prozessauftakt am Dienstag gegen den Vorwurf des versuchten Mordes.
Der Hintergrund der Tat: Die Tochter des Angeklagten hatte ein paar Monate vor der Messerattacke einen 35-jährigen Mann kennengelernt und sich verliebt. Doch Ardan B. ist nicht nur 17 Jahre älter, sondern auch selber bereits dreifacher Familienvater. Das passte dem Brucker Hassan T. nicht. Zwischen ihm und seiner volljährigen Tochter gab es deswegen immer wieder Streit.
Laut Anklage habe der 51-Jährige dabei wiederholt Todesdrohungen gegen das spätere Opfer geäußert. Der Angeklagte widerspricht. Vor Gericht gab Hassan T. zwar zu, dass er anfangs Bedenken gehabt hätte. Dann hätte er aber seiner Tochter immer wieder Besuche bei Ardan B. „genehmigt“.
Wieso genehmigt, hakte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann nach. Schließlich sei die junge Frau doch volljährig. Einer Genehmigung durch die Eltern bedarf es da eigentlich nicht. Eine harmlose Lüge setzt das Räderwerk der Gewalt in Gang
Am Tatabend, dem 13. Dezember 2013, ein Freitag, kam es am Telefon zum Streit zwischen Hassan T. und dem Liebhaber seiner Tochter. Der Vater griff dabei zu einer Lüge. Er habe gesagt, seine Tochter schlafe schon, obwohl diese in diesem Moment bei Nachbarn war, um sich die Haare färben zu lassen.
Der Mann am anderen Ende der Leitung bezichtigte Hassan T. der Lüge, beschimpfte ihn und forderte den 51-Jährigen auf, nach München zu kommen: „Wenn du Eier hast.“
Die hatte Hassan T. offenbar. Mit seiner Tochter im Schlepptau fuhr er von Fürstenfeldbruck nach München, wo man sich am Ostbahnhof traf und in eine Kneipe auf dem Gelände der Kultfabrik ging.
Unter anderem habe er Ardan B. dort gesagt, dass dieser doch auch eine Tochter habe, er ihn also verstehen müsse. Ardan B. verbat sich den Vergleich: „Die fünf Finger an der Hand sind auch nicht gleich.“ Hassan T. hatte das Gefühl, dass Ardan B. in seiner Tochter nur eine „Prostituierte“ sehe, dass er nur an Sex mit der 18-Jährigen interessiert sei.
Er habe sich geschämt. Auf der Straße wurde es dann handgreiflich. „Er machte eine Faust, als wolle er mich angreifen“, schilderte der Angeklagte. „Ich bekam Angst“, deswegen habe er mit dem Messer in der Hand „eine leichte Bewegung gemacht“. Als der Andere sich an die Brust griff, „merkte ich, dass ich ihn verletzt hatte, das tat mir sehr leid“. Das Opfer erlitt zwei leichte Stichwunden.
Während Hassan T. erklärte, dass er das Messer selber weggeworfen hätte, haben laut Anklage drei Bundespolizisten Schlimmeres verhindert. Sie überwältigten den Angreifer.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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