Mordprozess wegen tödlicher K.O.-Tropfen
München - Denn sie wussten ganz genau, was sie taten. Sagen zumindest die Ermittler. Peter R. (22, Namen geändert) und Cem K. (37) sollen am 18. April 2013 in einem Apartment auf der Theresienhöhe, einem Bekannten eine tödliche Dosis Liquid Ecstasy zu trinken gegeben haben. Als der ohnmächtig wurde, riefen sie nicht etwa sofort den Rettungsdienst, sondern brachten ihr 28-jähriges Opfer in einem Einkaufswagen in eine Ladenpassage. Aus Angst, die Rettungskräfte könnten die Drogen in der Wohnung entdecken. Das war Mord, so die Ankläger.
Die beiden drogenerfahrenen Männer stehen seit Dienstag vor dem Landgericht München. Die Angeklagten bestreiten aber den Vorwurf des Mordes durch Unterlassen.
Das junge Opfer trank damals aus der Flasche, ohne laut Anklage zu wissen, dass es sich um GBL (siehe Kasten rechts) handelte. Die Angeklagten hätten ihn erst aus der Wohnung von Cem K. gebracht, bevor sie den Notarzt riefen und vorspiegelten, sie hätten den Sterbenden auf der Straße gefunden. Das Opfer starb schließlich im Krankenhaus.
Es war alles ganz anders, beteuerte Peter R. zu Prozessbeginn. Die Flasche mit dem GBL habe nicht ihm oder seinem Spezl gehört, sondern Sergej T.. Auch dieser sitzt aufgrund eines weiteren Tatkomplexes auf der Anklagebank. Zu dritt sollen die Angeklagten nämlich ein anderes Opfer festgehalten und bedroht haben, um 6000 Euro Drogenschulden einzutreiben. Angeklagt ist das als gemeinschaftlicher erpresserischer Menschenraub und versuchte räuberische Erpressung. Am ersten Prozesstag war aber nicht das, sondern zunächst der Mordvorwurf das Thema vor der Jugendkammer. Das mutmaßliche Mordopfer habe gewusst, was in der Flasche war, erklärte Peter T. im Gegensatz zur Anklage, da man das kurz davor angesprochen habe. Der 28-jährige Partygast soll sogar noch gesagt haben, „den Scheiß trinke ich nicht“.
Beim Wasserlassen habe Peter T. dann aber im Spiegel gesehen, wie das Opfer die GBL-Flasche doch zum Trinken ansetzte. Er und die anderen Partygäste hätten dann versucht, die Flüssigkeit wieder aus ihm rauszubekommen. Doch der Mann habe sich dagegen gewehrt.
Als das Opfer dann ohnmächtig wurde und sich einnässte, habe sein GBL-süchtiger Spezl berichtet, dass ihm so etwas auch mal passiert sei. Er sei dann aber wieder aufgewacht. Darauf will sich Peter T. dann verlassen haben: „Ich habe nicht daran gedacht, dass eine Überdosis zum Tod führen könnte.“ Und das obwohl er nicht wusste, wie viel GBL das Opfer getrunken hatte.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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