Mordprozess: Hilfspfleger zu lebenslanger Haft verurteilt

München - Für die Staatsanwaltschaft ist Grzegorz W. (38) ein "Serienmörder“. Motiv: im Wesentlichen Bequemlichkeit. Der Angeklagte habe keine Lust gehabt, sich nachts um seine Patienten zu kümmern – oder er habe in Ruhe stehlen wollen.
Laut Anklage nahm er seinen Patienten Wertsachen, Geld, Wein, Waschmittel, Toilettenpapier, Klobürsten weg.
Am Dienstag dann das Urteil: Der Hilfspfleger ist wegen Mordes an drei Patienten vom Landgericht zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Hilfspfleger Grzegorz W. verzieht vor Gericht keine Miene
Der beleibte Mann verzieht keine Miene, als die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl das Urteil verkündet. Wie schon im Prozess macht er den Eindruck, als ginge ihn das alles nichts an.
Die Staatsanwaltschaft hatte Grzegorz W. vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten – unter anderem in Ottobrunn – Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann.
Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er – im Gegensatz zu seinen Opfern – Diabetiker ist.
Vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen
Der 38 Jahre alte Pole hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: "Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal."
Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.
In einigen Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, ob Insulin zum Tod führte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte – sagt die Staatsanwaltschaft.