Mordprozess: Hilfspfleger zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Fall erinnert an den Patientenmörder Niels Högel: Hilfspfleger Grzegorz W. soll die Menschen umgebracht haben, denen er eigentlich helfen sollte. Jetzt hat das Landgericht München I das Urteil in dem Fall gesprochen.
von  John Schneider, Britta Schultejans/dpa
Der Angeklagte steht zum Prozessauftakt an seinem Platz im Gericht. Links steht seine Anwältin Birgit Schwerdt. (Archivbild)
Der Angeklagte steht zum Prozessauftakt an seinem Platz im Gericht. Links steht seine Anwältin Birgit Schwerdt. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Für die Staatsanwaltschaft ist Grzegorz W. (38) ein "Serienmörder“. Motiv: im Wesentlichen Bequemlichkeit. Der Angeklagte habe keine Lust gehabt, sich nachts um seine Patienten zu kümmern – oder er habe in Ruhe stehlen wollen.

Laut Anklage nahm er seinen Patienten Wertsachen, Geld, Wein, Waschmittel, Toilettenpapier, Klobürsten weg.

Am Dienstag dann das Urteil: Der Hilfspfleger ist wegen Mordes an drei Patienten vom Landgericht zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Hilfspfleger Grzegorz W. verzieht vor Gericht keine Miene

Der beleibte Mann verzieht keine Miene, als die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl das Urteil verkündet. Wie schon im Prozess macht er den Eindruck, als ginge ihn das alles nichts an.

Die Staatsanwaltschaft hatte Grzegorz W. vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten – unter anderem in Ottobrunn – Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann.

Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er – im Gegensatz zu seinen Opfern – Diabetiker ist.

Vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen

Der 38 Jahre alte Pole hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: "Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal."

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.

In einigen Fällen konnte nicht nachgewiesen werden, ob Insulin zum Tod führte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte – sagt die Staatsanwaltschaft.

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