Mordprozess gegen Pfleger in München nähert sich dem Ende

Die Verteidigung spricht sich gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ihres Mandanten und gegen die Sicherungsverwahrung aus. Das Urteil soll am 15. Mai fallen.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte wird von Polizeibeamten in den Gerichtssaal geführt.
Der Angeklagte wird von Polizeibeamten in den Gerichtssaal geführt. © Daniel von Loeper

München - Im Mordprozess gegen einen Pfleger aus einem Münchner Krankenhaus fordert seine Verteidigung die Unterbringung in einer Entzugsklinik.

Prozess in München: Anwälte verzichten auf konkrete Strafforderung 

Sie sprach sich am Montag gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ihres Mandanten und gegen die Sicherungsverwahrung aus, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Auf eine konkrete Strafforderung verzichteten die Anwälte.

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Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert - und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen.

Angeklagter Pfleger: "Ich hab da einen großen Fehler gemacht"

Der wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuches angeklagte Pfleger hatte zu Prozessbeginn vor dem Landgericht München I ein Geständnis abgelegt. "Ich hab da einen großen Fehler gemacht", sagte er. "Mir fehlen manchmal selber die Worte." Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass jemand stirbt. Weil er oft vor seiner Schicht Alkohol getrunken und dann einen Kater gehabt habe, habe er einfach nur seine Ruhe haben wollen. "Ich habe sie ruhigstellen wollen."

Das Urteil soll am kommenden Montag (15. Mai) fallen.

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