Mordprozess: Drei Männer greifen wahllos Leute an

Drei streitsuchende Männer greifen wahllos Leute an. Einer sticht zu. Das Opfer wäre fast verblutet. Die Brüder bezichtigen sich gegenseitig der Tat
John Schneider |
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Keiner will’s gewesen sein: Samson S., Petar S. und Andreas F. (v.r.) auf der Anklagebank des Münchner Landgerichts.
John Schneider Keiner will’s gewesen sein: Samson S., Petar S. und Andreas F. (v.r.) auf der Anklagebank des Münchner Landgerichts.

Ihr Opfer wäre an dem tiefen Messerstich in den Bauch fast gestorben, aber am Ende will es keiner gewesen sein. Drei junge Männer sitzen seit Donnerstag auf der Anklagebank des Landgerichts. Die Anklage lautet auf versuchter Mord. Doch die Wahrheitsfindung ist schwierig.

Was laut Ankläger geschehen ist: Am 26. November 2011 gegen zwei Uhr morgens treffen die Brüder Samson S. (21), Petar S. (26) und ihr Stiefbruder Andreas F. (18) auf eine Gruppe von fünf Leuten, die am Regerplatz auf ein Taxi warten. Die drei Brüder haben getrunken und sind auf Streit aus.

Sie warten geradezu auf eine Gelegenheit, sich „provoziert“ zu fühlen, sagen die Ermittler. Petar S. nutzt eine „belanglose Reaktion“ aus der fremden Gruppe und beginnt den handgreiflichen Streit.

Seine Brüder kommen hinzu, die Fäuste fliegen, dann zücken Petar und Samson S. ihre Taschenmesser. Wenig später hat Ramon G. (30) ein Messer im Bauch. Er wird lebensgefährlich verletzt. Leben und Magen sind durch- oder angestochen. Ein Dreiviertelliter Blut ergießt sich in den Bauch des 30-Jährigen.

Nur per Notoperation gelingt es den Ärzten sein Leben zu retten. Doch auch die Ermittler konnten nicht eindeutig feststellen, ob Samson oder Petar S. zustach. Die Anklage bleibt in diesem Punkt vage.

Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer, Reinhold Baier, redet dem Trio daher anfangs kräftig ins Gewissen. Bei der Polizei habe man widersprüchliche Aussagen gemacht.

„Ich appelliere an ihre Verantwortung“, sagt der Richter. Und: „Es gibt nur eine Wahrheit.“ Diese eine Wahrheit hofft er von den Angeklagten zu bekommen. Vergeblich.

So bleibt Petar S. dabei, dass nicht er, sondern sein jüngerer Bruder zugestochen hat, der bei den Vernehmungen wiederum ihn beschuldigte. Ein Augenzeuge hat bei den Ermittlungen eindeutig Petar als Messerstecher identifiziert. Doch auch das ändert nichts an der Unschuldsbeteuerung.

Dem Opfer geht es nicht gut. Roman G. habe immer noch an den psychischen Folgen des Angriffs zu leiden, sagt sein Anwalt. Auch auf seinen Magen müsse der Tontechniker immer noch aufpassen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

 

 

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