Mordfall Ursula Herrmann: Rentner vor Gericht

Rentner wirft Ermittlungsbehörden schwere Fehler bei Aufklärung des Verbrechens vor. Deshalb muss er sich jetzt selbst vor Gericht verantworten.
von  az
Sie erstickte qualvoll in einer Kiste: Ursula Herrmann.
Sie erstickte qualvoll in einer Kiste: Ursula Herrmann. © dpa

Augsburg/München  - Der Mörder von Ursula Herrmann sitzt hinter Gitter. Doch der spektakuläre Mordfall beschäftigt erneut die Justiz. Angeklagt ist ein Rentner, der den Ermittlungsbehörden Schlamperei vorwirft.

Der heute 66-Jährige aus der Nähe von Altötting war von dem brutalen Mord an dem zehnjährigen Mädchen aus Eching am Ammersee so erschüttert, dass er den Ermittlungsbehörden spontan seine Hilfe anbot. Er behauptete, er könne die Fahnder zum Täter führen.

In seinem Eifer schoss er weit über das Ziel hinaus. Der selbst ernannte Helfer behaupte schließlich sogar die Staatsanwaltschaft verfolge den Falschen. In einem Brief an den Generalstaatsanwalt München im Juli 2009 verstieg er sich zu der Behauptung, eine Oberstaatsanwältin unterdrücke Beweise und ermittle absichtlich nur in eine bestimmte Richtung.

Das Amtsgericht Augsburg verhängte bereits im Januar 2012 einen Strafbefehl über 3500 Euro gegen den Rentner. Gegen den legte er Widerspruch ein. Deshalb soll es demnächst zum Prozess kommen.

Zur Klärung seines psychischen Gesundheitszustand ist vom Gericht ein Gutachter geladen.

Der Mord an Ursula Herrmann zählt zu den spektakulärsten Verbrechen der bayerischen Kriminalgeschichte. Die Schülerin war am 15. September 1981 entführt und in einem Waldstück in eine vergrabene Kiste gesperrt worden. Die Zehnjährige erstickte.

Zahlreiche Verdächtige waren im Laufe der jahrelangen Ermittlungen in den Fokus zweier Sonderkommissionen geraten. Obskure Hellseher und andere Scharlatane boten ihre Hilfe an. Sie behaupteten, sie könnten den wahren Täter benennen. Unter ihnen befand sich auch ein heute 66 Jahre alter Rentner.

Tatsächlich konnte der Mord an Ursula Herrmann erst fast 30 Jahre später geklärt und der Täter überführt werden. Das Augsburger Schwurgericht verurteilte Werner M. (61) im März 2010 wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft.

 

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