Mordfall Böhringer: Wer trank den Wein?

Das Rätsel der leeren Weinflasche: Mordopfer Charlotte Böhringer hatte nicht genug Alkohol im Blut, um fast einen halben Liter Wein alleine getrunken zu haben. Wer aber war dann der Zecher? Der Täter?
von  Abendzeitung
Der Prozess um Charlotte Böhringers Tod zieht sich hin.
Der Prozess um Charlotte Böhringers Tod zieht sich hin. © ho

MÜNCHEN - Das Rätsel der leeren Weinflasche: Mordopfer Charlotte Böhringer hatte nicht genug Alkohol im Blut, um fast einen halben Liter Wein alleine getrunken zu haben. Wer aber war dann der Zecher? Der Täter?

Erst in der vergangenen Woche wurde die Flasche auf Antrag der Verteidiger von Benedikt T. (33), dem des Mordes angeklagten Neffen der lebenslustigen Witwe, aus dem Kühlschrank der Wohnung geholt und erstmals kriminaltechnisch untersucht. Immerhin über zwei Jahre nach dem Mord an der Parkhaus-Millionärin.

Der Wein hatte bei der Zeugenaussage der Freundin Marian Schulz – sie hatte Böhringer zuletzt lebend gesehen – eine wichtige Rolle gespielt. Die hatte angegeben, dass sie mit Böhringer am Tattag getrunken habe. Als sie dann ging – etwa eine Stunde vor der ungefähren Tatzeit – sei noch ca. ein halber Liter in der Flasche gewesen. Doch nach dem Mord fand sich nur noch ein Rest von 30 Millilitern. Wo war der Rest?

Charlotte Böhringers Blutwerte sprachen dagegen, dass sie alleine so viel getrunken haben konnte. Doch die Hoffnung der Verteidigung, dass der Täter auf der Flasche eine Spur hinterlassen hatte, zerschlug sich. Es fanden sich weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren an Flaschenhals, -körper oder Etikette.

Wie schnell trocknet Blut?

Als noch enttäuschender entpuppte sich das neue Gutachten zu den am Tatort verstreuten Gegenständen und einem möglichen Kontakt mit den Blutspuren. Damit sollte bewiesen werden, dass der Täter lange nach dem Mord die Sachen seines Opfers durchstöbert hatte. Auf den Gegenständen gab es kein Blut. Hatten Sie aber Kontakt zum Blut, müsste dieses bereits getrocknet gewesen sein. Das dauert, wie ein Sachverständiger gestern ausführte, bei einem „Standard-Blutstropfen“ mindestens eine Stunde. Was wiederum gegen Benedikt T. als Täter spräche, der am Tatabend nicht so viel Zeit zur Verfügung hatte. Doch der sachverständige Gerichtsmediziner sagte, dass ein solcher Kontakt möglich, aber nicht zwingend gewesen ist.

Anwalt Peter Witting wurde am Mittwoch auch als Zeuge gehört: Sein Mandant habe ihm früh erklärt, dass ihm Böhringer die beiden 500-Euro-Scheine – zentrales Indiz der Anklage, weil sich darauf später ihre DNA fand – am Sonntag vor der Tat geschenkt hatte, um ein Fahrrad zu kaufen.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

John Schneider

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.