Mordfall Böhringer: Prozess für 500000 Euro
MÜNCHEN - Der AZ-Kosten-Check im Mordfall Böhringer: Die beiden Strafverteidiger Peter Witting und Stefan Mittelbach sind gut, aber auch teuer. Bei einem Freispruch zahlt die Staatskasse.
An 92 Verhandlungstage wurden geschätzte 200 Beweisanträge gestellt, über 120 Zeugen gehört und rund 20 000 Seiten Aktenmaterial gewälzt und ausgewertet – geschätzte 500 000 Euro hat der Prozess im Mordfall Charlotte Böhringer († 59) bereits verschlungen. Der teuerste Posten: die Strafverteidiger Peter Witting und Stefan Mittelbach. Justizkreise gehen davon aus, dass jeder bereits rund 200 000 Euro verdient haben könnte. Während des fast zweijährigen Verfahren hat sich die Kanzlei vor allem diesem Prozess gewidmet.
Ein regelrechtes Schnäppchen ist dagegen der Gebührensatz des Münchner Schwurgerichts: Sollte Benedikt T. (33) schuldig gesprochen werden, seine millionenschwere Tante wegen eines Erbstreits erschlagen zu haben, wird für dieses erstinstanzliche Urteil eine Zahlung von 900 Euro an die Staatskasse fällig.
Die beiden Schöffinnen müssen auch bezahlt werden: „Fünf Euro pro Stunde und den Verdienstausfall“, sagt Wilfried Krames, Sprecher des Bayerischen Justizministeriums. Der Verdienstausfall hängt vom Einkommen ab: Dauert das Verfahren länger als 50 Tage, gibt es höchstens 51 Euro pro Stunde. Bei fünf Stunden pro Prozesstag bekäme ein Durchschnittsverdiener zirka 11 500 Euro brutto – bei Spitzenverdienern ist auch das Doppelte drin.
Die Zeugen sind ein echtes Schnäppchen. Drei Euro pro Stunde. Der Verdienstausfall ist einkommensabhängig, er beträgt nicht mehr als 17 Euro in der Stunde. Bei 120 Zeugen und einem durchschnittlichen Verdienstausfall von zehn Euro wären dies 1560 Euro. Für die Akten berechnet die Justiz für die ersten 50 Seiten 50 Cent. Jede weitere Seite 15 Cent. Macht zirka 3000 Euro. Die Gutachten: Allein die 3-D-Tatort-Animation kostete 5482 Euro. Psychologen und Psychiater, Ärzte sowie DNASpezialisten mussten mehrere Gutachten erarbeiten. Geschätzte Kosten: 50 000 Euro.
Bei einem Freispruch zahlt die Staatskasse. Ein Bruchteil (263 Euro pro Tag) der frei vereinbarten Anwaltskosten wird übernommen. Benedikt T. erhielte eine Haftentschädigung von 9407 Euro (11,50 Euro am Tag) – und sein Millionenerbe. Einen Teil des Erbes hat seine Familie bereits erhalten.
Torsten Huber
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