Mordfall Böhringer: Ein belastender Test

Der Angeklagte und Linkshänder Benedikt T. führte einen Besen plötzlich mit der rechten Hand. Wie das Gericht diesen Test als Beweis wertet? - Am Dienstag wird plädiert.
von  Abendzeitung
Der Angeklagte: Benedikt T. (33).
Der Angeklagte: Benedikt T. (33). © Ronald Zimmermann

MÜNCHEN - Der Angeklagte und Linkshänder Benedikt T. führte einen Besen plötzlich mit der rechten Hand. Wie das Gericht diesen Test als Beweis wertet? - Am Dienstag wird plädiert.

Ein neues belastendes Gutachten im Mordfall Charlotte Böhringer († 59): „Dass die rechte Hand die Tat ausgeführt hat, kann man wissenschaftlich begründet nicht ausschließen“, sagte Thomas Jahn (49), Professor der Psychiatrischen Abteilung im Klinikum rechts der Isar. Der mutmaßliche Mörder und Linkshänder Benedikt T. (33), er soll seine millionenschwere Tante Charlotte Böhringer wegen eines Erbstreits erschlagen haben, hat bei einem Zehn-Punkte-Test plötzlich den Besen mit der rechten Hand geführt.

Der Gutachter Thomas Jahn attestierte ihm rechts „sehr gute feinmotorische Fähigkeiten“ und sagte schließlich: „Ich kann mir gut vorstellen, dass er bei den Schlägen die Seiten gewechselt hat.“

Rückblick: Die Parkhaus- Millionärin wurde am 15. Mai 2006 in ihrem Penthaus mit einer bislang unbekannten Tatwaffe erschlagen. Mit 24 bis 25 Schlägen gegen den Kopf. Ein Rechtsmediziner aus der Schweiz konnte feststellen, dass das Tatwerkzeug bei den letzten vier bis fünf Schlägen auf den Kopf des Opfers mit der rechten Hand geführt wurde.

Laut Verteidiger Peter Witting und Stefan Mittelbach ein klares Indiz, dass ihr Mandant nicht der Täter ist: „Bei so einer Tat wechselt niemand die Hand.“ Laut Gutachter Jahn kann man nicht ausschließen, dass der Täter nach den ersten 20 Schlägen wegen Ermüdung das Tatwerkzeug in die rechte Hand genommen hat: „Das Gehirn steuert so einen Ablauf automatisch.“

Benedikt T. hat rechts eine Griffkraft von 45,3 Kilo. Links: 50 Kilo. Bei dem Test hatte er alles mit links gemacht. Auf Zuruf musste er andeuten, wie er bestimmte Handlungen ausführt: Zähne putzen, schneiden, schreiben, malen, Dose aufdrehen, Streichholz anzünden, Ball werfen, löffeln, Brot schneiden – nur den Besen führte er mit der rechten Hand. Die Verteidiger: „Das zeigt, dass er sich nicht verstellt hat.“

Dienstag, 5. August 2008, wird ab 11 Uhr im Schwurgerichtssaal plädiert.

Torsten Huber

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