Mordfall Böhringer: Anklage fordert lebenslang

„Er musste handeln und entschloss sich, seine Tante zu töten.“ - Mit diesen Worten begründete der Staatsanwalt sein Plädoyer im Prozess gegen Benedikt T. Er forderte eine lebenslange Haft für den Mord an der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer.
von  Abendzeitung

MÜNCHEN - „Er musste handeln und entschloss sich, seine Tante zu töten.“ - Mit diesen Worten begründete der Staatsanwalt sein Plädoyer im Prozess gegen Benedikt T. Er forderte eine lebenslange Haft für den Mord an der Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer.

Im Schwurgerichtsprozess um den Mord an einer Parkhaus-Millionärin hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den angeklagten Neffen gefordert. Der 33 Jahre alte Mann habe seine Tante Charlotte Böhringer am 15. Mai 2006 in ihrem Penthouse über der Parkgarage heimtückisch und aus Habgier mit 24 Schlägen gegen den Kopf getötet, sagte Staatsanwalt Martin Kronester nach 14-monatigem Indizienprozess bei seinem Plädoyer am Freitag.

Der einstige Lieblingsneffe des Opfers war im Testament als einer von drei Erben eingesetzt. Sein Anteil soll nach dem Antrag Kronesters für verfallen erklärt werden und würde dann an die anderen Erben gehen. Der Angeklagte bestreitet die Tat nach wie vor.

Der Angeklagte lud nach Ansicht der Staatsanwaltschaft besondere Schwere der Schuld auf sich. Kronester zufolge unterstützte die 59 Jahre alte kinderlose Witwe ihren Neffen und dessen Bruder großzügig, machte das aber vom „Wohlverhalten“ der jungen Männer abhängig. Die „cholerische Frau“ war nach den Worten des Staatsanwalts „schwer zufrieden zu stellen“.

Im ersten Halbjahr 2006 kam es zum Zerwürfnis zwischen dem Neffen und der Tante – unter anderem, weil sie die Verlobte des jungen Mannes nicht mochte. Der Angeklagte habe das von ihr finanzierte Jura-Studium ohne ihr Wissen abgebrochen und vorgetäuscht, sein zweites Staatsexamen stehe unmittelbar bevor. Das hätte ihn die Erbschaft kosten können. „Er musste handeln und entschloss sich, seine Tante zu töten“, sagte Kronester.

Der 33-Jährige habe seine Tante am Tatabend vor ihrer Wohnung abgepasst und erschlagen. „Sie war völlig überrascht“, sagte Kronester nach 83 Verhandlungstagen. Ein Raubüberfall scheide aus, da am Tatort wertvoller Schmuck des Opfers zurückblieb. Auch handle es sich bei der Vielzahl von Schlägen eindeutig um eine Beziehungstat. Der Staatsanwalt führte eine Reihe von Indizien an, die in der Gesamtschau keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten ließen. Unter anderem sei bei ihm ein Geldschein mit Blutspuren von Tante und Neffen gefunden. Zwar habe eine dreidimensionale Tatortrekonstruktion ergeben, dass die letzten fünf Schläge mit der rechten Hand geführt worden seien. Der Angeklagte sei Linkshänder, aber: „Auch ein Linkshänder kann von 24 Schlägen fünf mit der rechten Hand führen“.

Einen so genannter „Spur-Spur-Treffer“ identische DNA-Spuren in der Tatwohnung und in dem 27 Jahre zurück liegenden Entführungs- und Mordfall Ursula Herrmann erklärte der Staatsanwalt für „nicht relevant, es gibt keine Schnittstellen zwischen den beiden Verbrechen“. Dies hätten Nachermittlungen mit dem Abgleich von rund 1 700 genetischen Fingerabdrücken ergeben. Keine einzige Person im Fall der elfjährigen Schülerin tauche im Fall der Millionärin auf.

Anwalt Peter Witting bezeichnete die Schlussfolgerungen des Staatsanwalts als „falsch“. Er und sein Mitverteidiger Stefan Mittelbach wollen am kommenden Freitag (18. Juli) auf Freispruch plädieren. Das Urteil muss dann laut Strafprozessordnung nach spätestens zehn Werktagen gesprochen werden. Mittelbach, der am 26. Juli heiratet, hat vorsichtshalber noch keine Hochzeitsreise gebucht. (dpa, AZ)

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