Mordanklage gegen Zschäpe zugelassen

Das Oberlandesgericht München hat die Anklage gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe in vollem Umfang zugelassen.
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Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe.
dpa Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe.

Das Oberlandesgericht München hat die Anklage gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe in vollem Umfang zugelassen.

München – Die Anklage gegen Beate Zschäpe wurde vom Oberlandesgericht München zugelassen. Das sagte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa in München. Er bestätigte damit entsprechende Informationen des Berliner „Tagesspiegel“, der „Süddeutschen Zeitung“ und von „Spiegel Online“.

Damit muss sich die 38-Jährige wegen des Verdachts der Mittäterschaft an den zehn Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor Gericht verantworten. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts wollte die Berichte nicht kommentieren. Das Verfahren soll voraussichtlich im April beginnen.

Das Gericht ließ demnach auch die Anklage gegen vier mutmaßliche Unterstützer und Helfer der Gruppe zu, und zwar bis auf wenige Details unverändert. Im Eröffnungsbeschluss des 6. Strafsenats heißt es nach Angaben des „Tagesspiegel“, die Angeklagten seien der ihnen vorgeworfen Straftaten hinreichend verdächtig. Nach vorläufiger Wertung bestehe die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung.

Die Richter ordneten zudem die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Zschäpe und den Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben an. Neben Zschäpe gehörten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos dem Terror-Trio an, beide sind inzwischen tot.

 

 

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