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Obdachloser unter Münchner Brücke erschlagen und angezündet: Urteil gefallen

Vor rund einem Jahr ist der brennende Körper eines Obdachlosen unter einer Münchner Brücke gefunden worden. Nun gibt es ein Urteil.
von  John Schneider
Der Angeklagte verdeckte sein Gesicht mit einer Mappe. (Archivbild)
Der Angeklagte verdeckte sein Gesicht mit einer Mappe. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Er hat die Tat bis zuletzt bestritten, doch die 1. Große Strafkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Elisabeth Ehrl hatte am Ende des Prozesses keinen Zweifel mehr: Es war Mord. Geza V. hat zur Überzeugung des Gerichts einen 78-jährigen Obdachlosen mit einem Hammer erschlagen und dann verbrannt, um die Spuren zu verwischen.

Das Tatmotiv: Der 57-Jährige hatte es auf das Handy und andere Wertsachen seines Opfers abgesehen. Deswegen kommt zu dem Mordvorwurf noch der Raub mit Todesfolge. Geza V. wurde in der Konsequenz des Mordurteils zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gesetz lässt da keinen Spielraum.

Mord an Obdachlosem: Fall erschüttert München

Das Mordmerkmal der Habgier sei erfüllt, so das Gericht. Der Mann habe zudem mit dem Mord eine andere Straftat ermöglichen wollen. Da spielt es dann keine Rolle mehr, dass ihm keine Heimtücke nachzuweisen war.

Die brennende Leiche des Obdachlosen, die unter einer Brücke im Englischen Garten gefunden worden war, hatte seinerzeit München erschüttert. Es wurde befürchtet, dass es sich um ein Hassverbrechen gegen Obdachlose handeln könnte. Das bestätigte sich nicht.

Stattdessen geriet der 57-jährige Ungar – auch er war im Obdachlosenmilieu unterwegs – in Verdacht.

Geza V. habe sich als verzweifelter Retter inszeniert, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Sie sprach von einem eindeutigen Gesamtbild in diesem Indizienprozess.

Der Mann ließ über seinen Anwalt alle Vorwürfe bestreiten.
Der Mann ließ über seinen Anwalt alle Vorwürfe bestreiten. © Peter Kneffel/dpa

Eine wichtige Rolle spielten in dem Prozess Videoaufnahmen, die unter anderem Geza V. in Tatortnähe mit einem Hammer zeigen.
Der Angeklagte wies die Schuld am Tod des 78-jährigen Opfers von sich. Zu Beginn des Prozesses erklärte Verteidiger Christian Gerber, dass sein Mandant bestreite, den Mann erschlagen, ausgeraubt und verbrannt zu haben.

Gerber hatte daher Freispruch für Geza V. gefordert. Sein Mandant hatte zuvor einen Dritten als möglichen Täter ins Spiel gebracht. Dieser Mann wurde im Prozess auch angehört. Er habe ruhig und ohne Belastungseifer ausgesagt, sagt die Vorsitzende Richterin. 

Der Angeklagte habe dagegen gelogen und immer wieder neue Schutzbehauptungen aufgestellt. Das Gericht habe keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft des 57-Jährigen. Richterin Ehrl sprach von einem eindeutigen Gesamtbild in diesem Indizienprozess.

ie Hauptverhandlung habe zahlreiche Indizien ergeben, die sich wie ein Ring um den Angeklagten schließen würden. Neben den Videoaufnahmen wurde unter anderem die DNA des Täters auf Gegenständen des Opfers gefunden. Allein das Mordmerkmal der Heimtücke ließ sich nicht beweisen.

Keine besondere Schwere der Schuld

Einzig positiver Aspekt des Urteils für den Angeklagten: Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit der Forderung, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das hätte bedeutet, dass eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen wäre. Das Gericht lehnte diese Forderung aber ab. Dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft steht jetzt noch das Rechtsmittel der Revision offen, erklärt Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Dann müsste der BGH entscheiden

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