Mord an Bardame: Schuld des Mörders wiegt besonders schwer

Bardame erstochen: Wegen einer falschen Begründung des Gerichts musste noch einmal verhandelt werden.
von  John Schneider
Verbarg sein Gesicht: Jurij S. beim ersten Prozess.
Verbarg sein Gesicht: Jurij S. beim ersten Prozess. © jot

München Die Rückfallgeschwindigkeit des Täters war „Wahnsinn“, findet der Richter. Kaum aus der Haft wegen Mordversuchs entlassen, schlug Jurij S. (46) erneut zu. Diesmal erwischte es seine Herzdame Natallia. Im Streit rammte er der 35-Jährigen ein Küchenmesser in den Bauch.

Im Herbst 2014 wurde er für diese Tat zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Das Gericht begründete damals die besondere Schwere seiner Schuld unter anderem mit einem eingestellten Verfahren wegen Diebstahls. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand die Begründung unpassend. Dieser Punkt musste am Freitag nachverhandelt werden.

Die Tat: De Freigänger hatte sich in die 35-jährige Bardame aus dem „Kapitol“ verliebt, hoffte nach seiner Entlassung auf eine feste Beziehung. Dafür erledigte er für sie Reparaturen in der Wohnung.

Doch die Angebetete wollte keine Liebesbeziehung, erklärte ihm, dass sie verheiratet sei. Allerdings soll sie ihm für den Fall seiner Entlassung aus dem Gefängnis Sex versprochen haben.

In der Tatnacht hatten die beiden tatsächlich noch einmal Sex im Separee der Bar. Doch er war betrunken und eifersüchtig, sie titulierte ihn als „kleinen Pinguin“. Im Streit habe er ihr dann unvermittelt in den Bauch gestochen.

Seine Verteidigerin verlas am Freitag eine Erklärung des Mörders. „Ich wollte sie nicht töten, ich habe sie geliebt“, steht darin. Er fühle Scham, bereue die Tat und leide seitdem unter Albträumen. Doch Staatsanwalt Andreas Schmitz nahm ihm die Reue nicht ab. In der Erklärung würde wiederum versucht, einen Teil der Schuld beim Opfer zu suchen.

Das Gericht sah das ähnlich und bestätigte die besondere Schwere der Schuld. Auch sein untauglicher Rettungsversuch half da nichts. Wichtiger noch: Jurij S. verstieß gegen die Bewährungsauflage des Alkoholverbots. Dazu komme die enorme Rückfallgeschwindigkeit. Jurij S. saß sieben Jahre für seinen Mordversuch. Wenige Tage nach seiner Entlassung stach der 46-Jährige erneut zu.

Jetzt werden wohl weit über 15 Jahre dazu kommen. Denn die besondere Schwere der Schuld bedeutet, dass der zu lebenslänglicher Haft Verurteilte nicht automatisch nach 15 Jahren frei kommt.

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