Mörder muss für immer ins Gefängnis

Für Tumult sorgte am Mittwoch der Angeklagte Andreas T. im Münchner Schwurgerichtssaal. Nachdem er wusste, dass er wohl nie mehr aus dem Gefängnis kommen wird, polterte er plötzlich los. Seit 1972 war T. ganze sechseinhalb Jahre in Freiheit.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - Für Tumult sorgte am Mittwoch der Angeklagte Andreas T. im Münchner Schwurgerichtssaal. Nachdem er wusste, dass er wohl nie mehr aus dem Gefängnis kommen wird, polterte er plötzlich los. Seit 1972 war T. ganze sechseinhalb Jahre in Freiheit.

„Ich höre mir so einen Schwachsinn nicht mehr länger an. Das ist reine Hetze.“ Der 49-Jährige packte seinen Leitzordner und wollte einfach gehen – zurück in seine Zelle. Vier Polizisten und Justizwachbeamte hinderten ihn daran. Nach fünf Minuten Pause setzte der Vorsitzende Richter Peter Lang seine Urteilsbegründung fort.

„Bei einem Blick in ihr Bundeszentralregister vergeht seit 1972 kein Kalenderjahr, in dem Sie nicht verurteilt wurden oder im Gefängnis saßen“, sagte Lang: „Seit 1972 waren Sie nur sechseinhalb Jahre in Freiheit.“ Zuletzt wurde Andreas T. 1994 wegen Raubmordes an den Rentner Alfons T. (71) zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die hätte er in diesem Jahr abgesessen. Aber da zu befürchten ist, dass weitere Straftaten von ihm ausgehen könnten, wurde in diesem Verfahren die „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ verhängt. Dieses Gesetz wurde 2007 neu eingeführt und dient laut Richter: „Zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Personen.“

"Extrem gefährlich"

Dass Andreas T. nach Meinung des Gerichts immer noch „extrem gefährlich“ ist, hat der Prozess mit vielen Gutachten ergeben. „Mangelnde Stabilität“ und „dissoziale Verhaltensweise“ seien die beiden negativen Konstanten im Leben des Angeklagten, so der Richter. Nach dem Tod des Vaters wurde er ins Heim abgeschoben. In einer Pflegefamilie war er nur kurz. Einen Beruf erlernte er nie. Bekanntschaften zu Frauen dauerten meistens nur ein paar Monate. Sein Freundeskreis bestand aus Ex-Knackis und Alkoholikern.

Bereits in jungen Jahren finanzierte er sein Leben mit Einbruchdiebstählen. 1984 stand er wegen Körperverletzung vor Gericht. Er hatte sein Opfer ins Gesicht getreten und gewürgt. Die Spirale der Gewalt nahm weiter zu. Sie gipfelte in dem Mord an dem Rentner. Aus Wut darüber, dass der Spezl von Andreas T. nicht bei dem Rentner übernachten durfte, drosselte er den alten Mann von hinten mit einem Kabel und schnitt ihm die Kehle durch. Die Täter übernachteten neben dem Toten, schnitten dem Rentner noch den Penis ab und versetzten dessen Wertsachen.

Andreas T., der dem Gericht noch einen Vogel zeigte, sagte: „Ich gehe in Revision.“

Torsten Huber

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