Möchtegern-Gangster bleibt im Gefängnis

In einem Berufungsprozess wollte ein Betrüger Strafnachlass. Im Netz nennt er sich Al Capone.
John Schneider |
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München - Typischer Fall von „Hochmut kommt vor dem Fall“. Ernst T. (19, Name geändert) hatte sich bei Facebook als eine Art Al Capone präsentiert. Dumm nur, dass seine Opfer auch online unterwegs waren. Sie erkannten den Betrüger wieder und meldete ihren Fund der Polizei.

Der 19-jährige, der bereits einschlägig vorbestraft ist, hatte gleich mehrere Betrugsfälle zu verantworten. Am harmlosesten war noch die Online-Bestellung eines üppigen Abendmahls bei einem Thai-Restaurant, die nie bezahlt wurde.

Der Möchtegern-Gangster handelte vor allem mit Handys. Vorzugsweise mit solchen, die er gar nicht besaß. So verkaufte er einem Kunden ein nie existierendes I-Phone für 380 Euro an. Sein größter Coup: Einem Opfer bot er 13 „original verpackte“ I-Phones an. Für 4600 Euro. Übergabe am Rosenheimer Platz. Doch Ernst T. kassierte zwar, die 13 I-Phones aber blieben ein Phantom. Der Käufer schaute in die Röhre.

Drei Jahre und zwei Monate hatte das Amtsgericht geurteilt, dabei auch eine Vorstrafe mit einbezogen. Sein Mandant habe sich im Knast gebessert, sein Quali nachgeholt, argumentierte Anwalt Uwe Paschertz für einen Strafnachlass. Ohne Erfolgsaussichten, erklärte der Richter am Landgericht. Ernst T. nahm die Berufung zurück.

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