Modellbau-Affäre: Geldstrafe für Hubert Haderthauer

München - Im Prozess gegen Hubert Haderthauer ist am Donnerstagnachmittag ein Urteil gefallen: Das Landgericht München II verurteilte ihn zu einer Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen à 70 Euro (insgesamt 18 900 Euro). Wie das Gericht mitteilt, sah es die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) als erwiesen an, dass Haderthauer in den Jahren 2008 und 2011 Einkommenssteuer von insgesamt 49 759 Euro hinterzogen hat.
Strafmilderung für Haderthauer
Haderthauer erhielt eine Strafmilderung, da sich "besondere Belastungen für den Angeklagten aus der hohen öffentlichen Wahrnehmung des Verfahrens ergaben".
Rechtlich folgte das Gericht damit annähernd der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen vollendeten Betrugs gefordert hatte. Beim Strafmaß allerdings blieb die Kammer hinter der Forderung der Anklage nach einer elfmonatigen Bewährungsstrafe zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können hiergegen binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
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Haderthauers Verteidiger wiesen insbesondere den Betrugsvorwurf entschieden zurück. Es habe bei Hubert Haderthauer keine Täuschungsabsicht gegeben. Und auch große Teile der vorgeworfenen Steuerhinterziehung wiesen die Anwälte zurück - der entstandene Steuerschaden sei weitaus geringer als von der Anklage angenommen. Zudem müsse man bei der Strafzumessung auch Haderthauers Mitarbeit im Verfahren und die Belastung der Familie berücksichtigen. Am Ende komme man deshalb "nicht im Ansatz in den Bereich einer Freiheitsstrafe", befand Rechtsanwalt Norbert Scharf.
Die Eheleute Haderthauer waren bis 2008 nacheinander Miteigentümer des Unternehmens Sapor Modelltechnik, das teure Modellautos verkaufte, die von Straftätern in der Psychiatrie gebaut wurden. Christine Haderthauer hatte 2014 im Zuge der Affäre als Staatskanzleichefin zurücktreten müssen.