Modellauto-Prozess: Zentraler Zeuge fehlt
München Hat Hubert Haderthauer ein Modellauto, dass ihm gar nicht gehören soll, an einen Interessenten verkauft oder bei Sotheby’s versteigern lassen? Um diese zentrale Frage kreist derzeit der Schadenersatz-Prozess, den der Dreifachmörder Roland S. gegen den Gatten der Ex-Ministerin Christine Haderthauer angestrengt hat (AZ berichtete).
Um eine Antwort darauf zu bekommen, hatte der Vorsitzende Richter der 15. Zivilkammer, Frank Tholl, einen Mann in England als Zeugen geladen. Haderthauer will das Modellauto an diesen verkauft haben. Für 10 000 Euro. Eine Bestätigung für diese Behauptung blieb gestern aber aus. Der geladene Zeuge war zum Termin am Mittwoch nicht im Justizpalast erschienen. So wie im Übrigen auch Kläger und Häftling Roland S. sowie der Beklagte Hubert Haderthauer. Der zentrale Zeuge hatte auch vorher nicht auf die Ladung in irgendeiner Form reagiert.
Das Streitobjekt – das Modell eines 1905er Rolls Royce – hat Roland S. 1972 gebaut und in den 80er Jahren an seinen geschäftspartner Haderthauer weitergegeben. Das ist unstrittig. Haderthauer erklärt, dass er das Modellauto als Sicherheit bekam und berechtigt war, das Modell weiterzuverkaufen. Roland S. habe eine damals vereinbarte Leistung nicht gebracht. Der bestreitet das und will den höheren Auktionserlös (über 17 000 Euro) von Haderthauer einklagen.
Wie geht’s nun weiter? Die Kammer, mit den Praktiken der englischen Postzustellung noch nicht so vertraut, will nun eine nachweisbare Ladung losschicken, um zumindest eine Reaktion des Zeugen zu bekommen. Falls der sich aber weigert, nach München zu reisen, könne man versuchen, eine Videobefragung zu organisieren, sagt Richter Tholl.
In jedem Fall wird es frühestens im April weitergehen können.