Mobbing! Kollegen bei BMW übel angeschwärzt

Al-Kaida-Terroristen beim Autobauer? Jetzt sitzt ein Ex-Mitarbeiter wegen falscher Verdächtigung auf der Anklagebank.
von  John Schneider
Der Angeklagte am Dienstag vor Gericht
Der Angeklagte am Dienstag vor Gericht © jot

München – Es begann mit ominösen E-Mails und SMS-Nachrichten. Darin wurde behauptet, dass es bei BMW Mitarbeiter gebe, die Al-Kaida angehören. Der anonyme Absender nannte auch Namen. Und behauptete, dass sich diejenigen ihre Posten mit Schmiergeld erkauft hätten. Alles falsche Verdächtigungen.

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Es kam noch schlimmer: Einen Mitarbeiter hatte der unbekannte Cyber-Mobber offenbar besonders auf dem Kieker. Er legte für den Mann Mail-Konten an, besorgte sich dessen Kontodaten, bestellte damit ständig bei Amazon und lancierte im Namen seines Opfers Anzeigen auf Schwulen-Portalen.

 

Der Angeklagte hatte ein Motiv - und streitet alles ab

 

Im Frühjahr wurde Anzeige gegen unbekannt erstattet. Auf Grund der vielen Interna war den Ermittlern bald klar, dass die falschen Verdächtigungen wohl von einem BMW-Mitarbeiter stammen müssen. Der Kreis der Verdächtigen war nach umfangreichen Ermittlungen schließlich so weit reduziert, dass eine Durchsuchung bei Peter F. (46, Name geändert) veranlasst wurde.

Der war von vielen Kollegen wegen seiner rechthaberischen und aufbrausenden Art als möglicher Täter genannt worden. Mehr eine Vermutung als ein konkreter Verdacht. Aber Peter F. hätte ein Motiv: Er war bei Beförderungen immer wieder übergangen worden.

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Bei der Wohnungsdurchsuchung fanden sich auf seinem iPad tatsächlich belastende Dateien. Seine Version: Jemand habe ihm von außen die Daten auf sein Gerät runtergeladen.

F. streitet die Vorwürfe ab, bezeichnet sich als Opfer. Er habe seinen Job verloren und einen Schlaganfall erlitten. Alles sei eine „Riesenverschwörung“.

Einen großen Fehler hat Peter F. aber mit Sicherheit begangen. Er gab zu, dass er am Vortag des Prozessbeginns noch mögliche Zeugen angerufen hatte und diese um wohlfällige Aussagen bat. Ansonsten müsse er sich selber mit Strafanzeigen zur Wehr setzen.

Amtsrichter Thomas Müller machte ihm klar, dass er mit einem solchem Verhalten Untersuchungshaft riskiert. Wegen Verdunkelungsgefahr.

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