Mobbing bei SWM? Das sagen die Stadtwerke München

München – Die Vorwürfe kamen vor dem Amtsgericht München auf. Der frühere Leiter des Revisionsamtes der Stadtwerke München (SWM) hat sich dort wegen unberechtigten Auszahlungen an sich selbst verantworten müssen – auch über mehrere Reiseanträge wurde verhandelt.
Bei einigen Reisen habe es sich um "Fluchtreisen" gehandelt, rechtfertigte sich der Angeklagte – notwendig wegen der Arbeitsatmosphäre: Er habe der "belastenden Situation zumindest kurzfristig entgehen" wollen.
Mobbing? Laut SWM gibt es sowas nicht
Nun haben sich die SWM gegenüber der AZ zu dem Fall geäußert. Die Aussage, er sei bei den SWM gemobbt worden, entbehre jeglicher Grundlage und sei nicht nachvollziehbar, teilte Werner Albrecht, SWM Geschäftsführer Personal, am Dienstag mit. "Mobbing widerspricht zutiefst unserer Unternehmenskultur. Es hat erhebliche negative Auswirkungen auf das psychische und körperliche Befinden der Mitarbeiter/innen, schadet dem Betriebsklima und damit schlussendlich dem ganzen Unternehmen. Daher haben wir ein System an Maßnahmen, um dem vorzubeugen oder im Bedarfsfall schnell einzugreifen."
In einer Kombination aus regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen und Vorgesetztenfeedbacks würden Stimmungen und Befindlichkeiten der Belegschaft erfasst, heißt es weiter. "Zudem können sich unsere Mitarbeiter/innen jederzeit an Gleichstellungsbeauftragte der unterschiedlichen Unternehmensbereiche wenden und natürlich an die Kolleginnen und Kollegen des Betriebsrats, bei denen es sogar spezielle Mobbing-Beauftragte gibt. Darüber hinaus stehen unseren Mitarbeiterinnen jederzeit psychologisch ausgebildete Kolleginnen und Kollegen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zur Verfügung, die der Schweigepflicht unterliegen."
Der Fall und das Urteil des Amtsgerichts München
Der Leiter der internen Konzernrevision wurde wegen 15 Fällen von Betrug und acht Fällen von Untreue und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Er sei "schockiert" von sich selbst, sagte der 48 Jahre alte Münchner am Ende der Verhandlung am Amtsgericht – und die Vorsitzende Richterin und das Schöffengericht nahmen ihm das und seine Reue auch ab: Sie verurteilten ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – auf Bewährung.