Mitarbeiterin räumt Tresor in Schwabinger Gaststätte leer: Geldstrafe

Weil sie den Tresor ihrer Arbeitsstätte ausgeräumt haben soll, wurde eine 41-Jährige vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe verurteilt.
von  AZ
Der Arbeitgeber der 41-Jährigen hatte mehrere tausend Euro im Tresor verwahrt. (Symbolbild)
Der Arbeitgeber der 41-Jährigen hatte mehrere tausend Euro im Tresor verwahrt. (Symbolbild) © imago images / Joko

München - Am 20. Januar verurteilte der zuständige Strafrichter am Münchner Amtsgericht eine 41-jährige Frau aus dem Landkreis Landsberg am Lech zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro).

Der Vorwurf: Diebstahl. Vor rund drei Jahren soll die Frau den Tresor ihrer Arbeitsstätte, einer Gaststätte in Schwabing, vollständig ausgeräumt haben. Im Inneren des Tresors: Bargeld in Höhe von mindestens 8.677 Euro.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Frau am Morgen des 3. Februar 2019 die Büroräume der Gaststätte mit Hilfe ihres elektronischen Schlüssels betrat und dort den Safe mit der entsprechenden Zahlenkombination öffnete.

Angeklagte vor Gericht: "Ich war das nicht"

Die Angeklagte stritt die Tat vor Gericht ab und sagte, sie sei den ganzen Tag über bei ihrer Mutter gewesen. Auch an den Zahlencode des Tresors habe sie sich nicht mehr erinnern können. "Ich war das nicht. Mehr habe ich nicht zu sagen", erklärte sie in ihrem letzten Wort.

Überführt wurde die Angeklagte jedoch durch das Schlüsselprotokoll. Dieses ergab, dass sie mit ihrem Schlüssel am Tattag sowohl die Gaststätte als auch den Raum, in dem sich der Tresor befand, öffnete.

Auch ein Video belastet die mittlerweile 41-Jährige. Nach dem Diebstahl hatte der Gaststättenbetreiber eine Kamera installieren lassen. Eine Aufnahme, zwei Wochen nach der Tat, zeigt, wie die Angeklagte in den Raum geht und den Tresor öffnet, dabei jedoch nichts entwendet.

Geldstrafe für Angeklagte: So begründet das Gericht das Urteil

"Insoweit belegt das Video zwar nicht die verfahrensgegenständliche Tat […], jedoch zeigte es, dass die Angeklagte sehr wohl über den Code für den verfahrensgegenständlichen Tresor verfügte", führte das Gericht in der Urteilsbegründung aus. Auch das Alibi der Mutter war wenig überzeugen – sie konnte sich an mehrere Ereignisse und Daten nicht mehr erinnern und verstrickte sich zudem in Widersprüchen.

Zu Gunsten der Angeklagten wurde jedoch berücksichtigt, dass die Frau noch nicht vorbestraft ist und die Tat bereits drei Jahre zurückliegt. "Schließlich war auch massiv zu Gunsten der Angeklagten zu werten, dass der Geschädigte […]  im Rahmen seiner Vernehmung geäußert hat, kein besonderes Strafverfolgungsinteresse mehr zu haben", erklärte das Gericht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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