Mitangeklagter fühlte sich zu Böhnhardt hingezogen

Der im NSU-Prozess mitangeklagte mutmaßliche Terrorhelfer Carsten S. hat sich der rechtsextremen Szene vor allem wegen seiner zu Jugendzeiten noch nicht eingestandenen Homosexualität angeschlossen
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf.
dpa Der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf.

München - Der im NSU-Prozess mitangeklagte mutmaßliche Terrorhelfer Carsten S. hat sich der rechtsextremen Szene vor allem wegen seiner zu Jugendzeiten noch nicht eingestandenen Homosexualität angeschlossen. Das sagte der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf am Mittwoch vor Gericht. Das "betonte Männlichkeitsideal" habe ihn angezogen. Als Carsten S. bei einem seiner Untersuchungsgespräche über seine erste Begegnung mit Uwe Böhnhardt gesprochen habe, da seien ihm "fast die Tränen in die Augen gekommen".

Hauptangeklagte in dem Münchner Prozess ist Beate Zschäpe. Sie soll die Verbrechen des NSU gemeinsam mit ihren Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen haben, die nicht mehr am Leben sind. Zschäpe werden zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge vorgeworfen.

Leygrafs Gutachten soll dem Gericht beurteilen helfen, ob auf Carsten S. das Jugendstrafrecht angewendet werden muss. Eindeutig festlegen wollte sich der Gutachter nicht, verwies aber darauf, dass S. wegen seiner sexuellen Orientierung damals noch keine Partnerbeziehung erlebt habe und deshalb "Reifedefizite" gehabt habe. S. ist als einziger Angeklagter voll geständig und könnte nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Alle Meldungen zum NSU-Prozess finden Sie hier

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.