Mit Tempo 120 über die Leopoldstraße

Zwei BMW-Fahrer haben sich in München ein illegales Autorennen geliefert. Das Gerichtsverfahren wurde eingestellt. Der Polizeitacho war nicht geeicht.
Torsten Huber |
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Illegale Autorennen sind auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt.
GES/Augenklick Illegale Autorennen sind auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt.

 

Zwei BMW-Fahrer haben sich in München ein illegales Autorennen geliefert. Das Gerichtsverfahren wurde eingestellt. Der Polizeitacho war nicht geeicht.

München Ein illegales Straßenrennen quer durch die Stadt ging vor dem Münchner Amtsgericht in die letzte Runde: Diesmal nahmen Mike S. (26) und sein Spezl Andi L. (23) nicht auf den Fahrersitzen Platz – sondern auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Teilnahme an einem „nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen“.

Eine Zivilstreife der Polizei-Inspektion 45 in Milbertshofen war am 25. Mai 2010 gegen 2 Uhr in der Leopoldstraße Richtung Norden unterwegs. Eine eher ruhige Nachtschicht – bis plötzlich in Höhe Petuelring ein schwarzer BMW an ihnen vorbei raste. „Der hatte mindestens 120 Sachen drauf“, erinnerte sich später ein Polizeihauptmeister.

Andi S. soll so flott in eine Kurve gefahren sein, dass zwei Reifen kurzzeitig keinen Bodenkontakt hatten. Sekunden später donnerte ein zweiter schwarzer BMW an der Zivilstreife vorbei. „Er versuchte, den anderen zu überholen“, gab einer der Polizisten zu Protokoll: „Es machte auf uns den Eindruck, dass die beiden Fahrzeugführer ein nicht angemeldetes Rennen auf öffentlichen Verkehrsgrund austragen.“

Die Beamten verfolgten die Raser über die Ingolstädter Straße. Als Mike L. seinen Spezl einholte, schalteten beide „verbotswidrig“, wie es bei der Polizei heißt, auch noch die Warnblinkanlage ein. An einer roten Ampel hielten sie kurz, setzten dann mit einem Kavalierstart ihr Rennen fort, sausten in den Euro-Industriepark.

„Den beiden Fahrzeugen nachzufahren, gestaltete sich schwierig“, heißt es im Protokoll. Erst nach rund drei Kilometern beendete die Polizei das Rennen. Drei Monate später flatterte dem Fahrzeugbauer Mike S. und dem Autoverkäufer Andi L. jeweils ein Bußgeldbescheid ins Haus.

Ein Monat Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und 428,75 Euro Buße. Laut Gesetz sind private Rennen auf „öffentlichem Verkehrsgrund“ verboten, werden auch nicht genehmigt. Die Hobby-Rennfahrer legten mit Anwalt Manfred Plautz Einspruch ein – mit Erfolg. Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Tacho des Streifenwagens nicht geeicht war.

Außerdem konnten die vermeintlichen Raser nicht bei konstanter Geschwindigkeit auf einer bestimmten Wegstrecke verfolgt werden, um eine korrekte Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Die Anwaltskosten müssen sie aber selber tragen.

 

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