Mit Teewasser verbrüht: Schauspieler verklagt Klinik

Bei dem Versuch, das heiße Wasser in die Tasse zu gießen, springt der Verschluss ab. Gericht weist Klage ab.
jot |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Schauspieler wollte sich einen Tee einschenken. (Symbolbild)
imago/photothek Der Schauspieler wollte sich einen Tee einschenken. (Symbolbild)

München - War der Verschluss der Kanne defekt? Jedenfalls verbrühte sich der Patient einer Münchner Klinik bei dem Versuch sich eine Tasse Tee mit heißem Wasser zuzubereiten. Der Schauspieler verlangt Schmerzensgeld von der Klinik. Doch das Amtsgericht München weist seine Klage ab.

Das war geschehen: Der Kläger aus dem Raum Holzkirchen wurde im Oktober 2017 im Krankenhaus am Bein operiert. Am Tag nach der OP konnte er mit Unterarmstützen laufen.

Gegen 17 Uhr wurden ihm dann das Abendessen sowie eine Thermoskanne mit heißem Wasser gebracht. Er hatte Tee bestellt. Sein linkes Bein war in diesem Moment für zehn Minuten in einem Gerät zur Massage fixiert.

Trotz seiner starken Bewegungseinschränkung habe er es geschafft, auf dem Rücken liegend einen Teebeutel in die Tasse zu hängen. Als er dann versucht habe, Teewasser in die Tasse zu gießen, habe sich der Verschluss gelöst. Eventuell sei dieser beschädigt oder ausgeleiert gewesen sei. Aus der Kanne ergoss sich heißes Wasser, er verbrühte sich an der rechten Hüfte. Die Kanne sei wegen des defekten Verschlusses nass und rutschig gewesen, erklärt der Kläger. Daher sei ihm die Kanne entglitten.

Klinik vermutet eine Unachtsamkeit

Die Klinik erklärt im Prozess, dass defekte Kannen aussortiert würden. Die Kannen würden sowohl von den Mitarbeitern der Spülküche, als auch von den Servicemitarbeitern auf den Stationen beim Befüllen der Kannen kontrolliert. Vergleichbare Vorfälle mit einer Kanne oder Beschwerden über die Kannen seien nicht bekannt. Die Klinik vermutet stattdessen Unachtsamkeit des Patienten als Ursache für den Unfall.

Die Amtsrichterin sieht das ähnlich: "Der Kläger konnte weder nachweisen, dass die Kanne glitschig war, noch, dass die Kanne defekt war." Die Unfall-Kanne war von der Richterin ausprobiert worden. Ihr Ergebnis: "Das Gericht konnte nicht feststellen, dass die Kanne bei äußerer Nässe glitschig ist. Die Kanne konnte am Griff auch mit Feuchtigkeit gut gehalten werden."

Es sei dem Kläger anzulasten, dass er trotz Fixierung seines Beines versuchte, sich halb liegend Tee einzuschenken. Statt zehn Minuten zu warten oder um Hilfe zu bitten.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.