Mit Regenschirm vom Radl geholt: Schmerzensgeld

In der Fußgängerzone will ein städtischer Ordner einen BR-Kameramann kontrollieren, holt ihn mit dem Regenschirm vom Radl – Armbruch! Das Gericht spricht ihm jetzt Schmerzensgeld zu.
MÜNCHEN/AUGSBURG „Ich dachte, schon wieder einer beim Gassi gehen, der sich über die Radlfahrer aufregt“, erinnert sich BR-Kameramann Wolf K. (50), als er durch die Fußgängerzone in Augsburg geradelt ist. „Ich wollte zum Augenarzt.“ Bis dahin schafft er es nicht. Elmar V. vom städtischen Ordnungsdienst holt ihn mit dem Schirm vom Radl. Der Grund: Er sei zu schnell. Wolf K., der sich bei dem Sturz den linken Arm bricht, verklagt die Stadt auf Schmerzensgeld. Seine Klage wird in erster Instanz in Augsburg vor Gericht abgeschmettert. Jetzt beschäftigt sich damit der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in München.
Der 27. August 2010 war ein kühler Sommertag. 15 Grad und leichte Schauer. Nachdem der Regen nachlässt, schwingt sich Wolf K. auf sein Drei-Gang-Fahrrad. Gegen 8 Uhr biegt er in die Annastraße ein. Es ist Augsburgs gute Stube. Dementsprechend ist die Fußgängerzone Verkehrsberuhigt. Kein Autoverkehr. Frei für Fahrradfahrer außerhalb der Geschäftszeiten: von 20.30 bis 9 Uhr. Wolf K.: „Also durfte ich da durch. Plötzlich sprang mir ein Mann in den Weg. Im gestreckten Arm hielt er einen Stockschirm, wollte mir den Weg versperren.“ Wolf K. versucht auszuweichen.
Der Mann mit Schirm macht den Weg immer enger, Wolf K. stürzt über den Lenker. Elmar V. erklärt seine harte Gangart: „Es gab viele Beschwerden, dass einige Radler dort viel zu schnell und damit gefährlich sind. Wir haben kontrolliert.“ In der Annastraße ist „angemessene Geschwindigkeit“ erlaubt. Sprich: Schritttempo. Die Senatsvorsitzende Maria Vavra: „Wie haben Sie festgestellt, wie schnell jemand ist?“ Der Stadtordner: „Mit bloßem Auge. Wir sind darauf trainiert.“ Wer schneller als 15 km/h fährt kriegt ein 15-Euro-Knöllchen. Der BR-Kameramann: „Ich war ganz langsam, weil das Pflaster durch den Regen rutschig war.“ Das Gericht schlug einen Vergleich vor: Die Stadt zahlt 1800 Euro an Wolf K. Bedenkzeit bis zum 10. September. Nimmt die Stadt den Vergleich nicht, wird sie verurteilt.