Mit Pistole im Justizpalast: Zwei Jahre Haft

Weil er im Münchner Justizpalast mit einer Pistole schießen wollte, ist ein Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er gab zu einen "Scharrn" gemacht zu haben.
dpa / az |
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Die Eingangshalle des Justizpalasts an der Prielmayerstraße: Beim Pförtner erkundigte sich der 58-Jährige nach einem Richter. Dann zog der die Waffe.
Rudi Huber 2 Die Eingangshalle des Justizpalasts an der Prielmayerstraße: Beim Pförtner erkundigte sich der 58-Jährige nach einem Richter. Dann zog der die Waffe.
Mit einer solchen halbautomatischen Walther PPK versuchte der Mann, im Justizpalast zu schießen.
ho 2 Mit einer solchen halbautomatischen Walther PPK versuchte der Mann, im Justizpalast zu schießen.

München - Am Münchner Landgericht wurde ein Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er mit einer geladenen Pistole im Justizpalast auf eine Glasscheibe zielte. Von der zusätzlich beantragten Unterbringung sah das Landgericht nach Angaben vom Donnerstag ab, weil die Gefahr weiterer schwerer Straftaten des an einer Psychose leidenden 58-Jährigen von einem Gutachter verneint worden sei. Der Mann hatte sich nach eigenen Angaben über Urteile von Zivilrichtern geärgert.

Am 7. Januar hatte er im Eingangsbereich des Justizpalastes eine Pistole auf die Verglasung des Durchgangs gerichtet und zweimal abgedrückt. Schüsse lösten sich nicht, weil der Mann die Waffe nicht durchgeladen hatte. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte gestanden, einen „Schmarren“ gemacht zu haben. Er habe nach zwei für ihn ruinösen Entscheidungen in Zivilprozessen das Gefühl gehabt, es müsse „einfach etwas passieren“.

Der Schuldspruch lautete auf unerlaubtes Führen einer Schusswaffe und versuchte Sachbeschädigung. Strafaussetzung wurde dem Angeklagten wegen einer „ungünstigen Sozialprognose“ versagt. Zu seinen Gunsten berücksichtigte das Gericht sein Geständnis.

 

 

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