Mit Nazi-Tattoo zum NSU-Prozess
München - Kurioser Zwischenfall im Münchner NSU-Prozess: Ein Rechtsextremist hat ein tätowiertes Nazi-Motto auf seinem Kopf am Dienstag mit zwei großen Pflastern abkleben müssen. Die Bundesanwaltschaft warf dem Zeugen die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vor, weil auf dessen kahlem Schädel der verbotene Slogan "Blut und Ehre" zu lesen war. Der 37-Jährige verteidigte sich zunächst mit dem Hinweis, dass Mützen im Gerichtssaal verboten seien. Nach der Mittagspause erschien er dann allerdings mit zwei großen Pflastern über dem Ohr, die den Slogan verdeckten. Die Polizei habe den Sachverhalt aufgenommen und dokumentiert, hieß es.
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Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) mühte sich am Dienstag weiter, die mutmaßliche Unterstützerszene des "Nationalsozialistischen Untergrunds" auszuleuchten. Dabei sagte der frühere Deutschland-Chef der inzwischen verbotenen Organisation "Blood&Honour" aus, nichts von den drei untergetauchten mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gewusst und diese nicht gekannt zu haben. Er habe auch nichts von irgendwelchen Anschlägen gewusst.
Ein früheres Mitglied der "Weißen Bruderschaft Erzgebirge" benannte den als Terrorhelfer angeklagten André E. und dessen Bruder als "Ansprechpartner" der rechtsextremistischen Gruppierung. Der Zeuge wich zahlreichen Fragen des Gerichts aus, widersprach aber nicht einer eigenen Aussage im Laufe des Ermittlungsverfahrens. Da hatte der Zeuge ausgesagt, es sei in Gesprächen "um die Ausländer, die man verklopfen wollte", gegangen. Damit habe man zeigen wollen, "dass die weiße Rasse stärker ist". Man habe aber keine Gewalt "umgesetzt".
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Beate Zschäpe ist Hauptangeklagte im NSU-Prozess. Sie muss sich als Mittäterin an zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden und zwei Sprengstoffanschlägen verantworten. Mit auf der Anklagebank sitzen André E. und drei weitere mutmaßliche Helfer und Unterstützer.