Mit Kokain erwischt: Strafbefehl für Klaus Leutgeb ist rechtskräftig

Der Konzertveranstalter Klaus Leutgeb büßt für seinen Kokain-Fauxpas. Er lässt die Einspruchsfrist ablaufen und muss nun 21.600 Euro zahlen.
von  John Schneider
Muss zahlen: der bekannte Konzertveranstalter Klaus Leutgeb.
Muss zahlen: der bekannte Konzertveranstalter Klaus Leutgeb. © Uwe Lein/picture alliance/dpa

Konzertveranstalter Klaus Leutgeb (Adele, Helene Fischer, Robbie Williams), der während der Wiesn mit 2,23 Gramm Kokain im Käfer-Zelt erwischt wurde, hat gegen den gegen ihn verhängten Strafbefehl innerhalb der Zwei-Wochen-Frist keinen Einspruch eingelegt. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig ("Bild" berichtete zuerst).

Auf AZ-Anfrage bestätigte das Amtsgericht, dass Leutgeb wegen vorsätzlichem Erwerb von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt wurde.

Das klingt zwar zunächst nach viel Geld, bewegt sich aber offenbar unterhalb der wichtigen Grenze von 90 Tagessätzen. Denn der bekannte Konzertveranstalter ist trotz Strafbefehl nicht vorbestraft.

Strafmildernd soll die alkoholbedingte Enthemmung Leutgebs an jenem Septemberabend gewirkt haben.

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