Mit Käsemesser auf Ex eingestochen: Der Prozess

München - Er wollte seine Sachen aus dem Keller räumen. Noch bevor Carlos G. (55, Namen geändert) runterging, soll er seiner Ex-Freundin gedroht haben, dass er sie umbringen werde. Die zwei Jahre jüngere Petra K. ließ sich nicht abschrecken, folgte dem Mann in den Keller des Karlsfelder Hauses. Sie hatte Angst, dass er nicht nur seine Sachen holen würde, sondern sich auch an ihrem Eigentum vergreifen könnte. Im Keller kam es dann zur blutigen Attacke. Der Kubaner schwang sein mitgebrachtes Käsemesser hin und her. Sie wich zurück, er stach ihr in den Hals, verfehlte die Halsschlagader nur knapp. Der Frau gelang es, dem 55-Jährigen das Messer zu entwinden.
Carlos G., der schon zu DDR-Zeiten nach Deutschland gekommen war, erklärt zum Prozessauftakt am Freitag, dass er seit 2012 bei seiner Freundin in Karlsfeld gewohnt habe. Die beiden hatten sich beim Tanzen kennengelernt. Doch die Beziehung war nicht lange glücklich. Nachdem er wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums aus der Wohnung geflogen war, kam er bei einer Bekannten unter. Oder er lebte auf der Straße. "Sie hat mich aber angerufen und gesagt, dass sie mich vermisst, dass es schade wäre." Wenn nur sein Alkoholproblem nicht wäre, habe sie gemeint. Auch am Tattag soll er angetrunken gewesen sein. War die Tat ein versuchter Totschlag?
Die Staatsanwaltschaft und Verteidiger Jochen Ringler sagen in seltener Einmütigkeit "nein". Ihrer Überzeugung nach war der weitgehend geständige Carlos G. an diesem 6. April 2016 von der anfänglichen Tötungsabsicht wieder abgerückt. Denn obwohl er erkannt hatte, dass sein Opfer nicht lebensgefährlich verletzt war, habe er keinen weiteren Versuch unternommen, ihr das Messer erneut abzuringen und erneut zuzustechen.
Urteil soll am kommenden Freitag fallen
Dementsprechend sei der 55-Jährige nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Eine Rechtsauffassung, die das Landgericht zumindest in Frage stellt. Weil der Verdacht bestehe, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Totschlag handelt, wurde das Verfahren ans Schwurgericht hochverwiesen. Das wird unter anderem damit begründet, dass es der Frau gelungen war, das Messer von ihm wegzuhalten. Sonst wäre womöglich Schlimmeres passiert. Jetzt sind der Vorsitzende Richter Thomas Bott und seine Kammer gefragt. Wie die Richter die Szene des Kampfes um das Messer bewerten, wird wohl den Ausschlag geben. Ein Urteil soll am kommenden Freitag gesprochen werden.