Mit Käsemesser auf Ex eingestochen: Der Prozess

Ein 55-jähriger Mann verfehlt die Halsschlagader seines Opfers nur knapp. Jetzt muss er sich im Prozess am Landgericht München verantworten.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Vor dem Prozess: der Angeklagte mit seiner Dolmetscherin.
jot Vor dem Prozess: der Angeklagte mit seiner Dolmetscherin.

München - Er wollte seine Sachen aus dem Keller räumen. Noch bevor Carlos G. (55, Namen geändert) runterging, soll er seiner Ex-Freundin gedroht haben, dass er sie umbringen werde. Die zwei Jahre jüngere Petra K. ließ sich nicht abschrecken, folgte dem Mann in den Keller des Karlsfelder Hauses. Sie hatte Angst, dass er nicht nur seine Sachen holen würde, sondern sich auch an ihrem Eigentum vergreifen könnte. Im Keller kam es dann zur blutigen Attacke. Der Kubaner schwang sein mitgebrachtes Käsemesser hin und her. Sie wich zurück, er stach ihr in den Hals, verfehlte die Halsschlagader nur knapp. Der Frau gelang es, dem 55-Jährigen das Messer zu entwinden.

Carlos G., der schon zu DDR-Zeiten nach Deutschland gekommen war, erklärt zum Prozessauftakt am Freitag, dass er seit 2012 bei seiner Freundin in Karlsfeld gewohnt habe. Die beiden hatten sich beim Tanzen kennengelernt. Doch die Beziehung war nicht lange glücklich. Nachdem er wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums aus der Wohnung geflogen war, kam er bei einer Bekannten unter. Oder er lebte auf der Straße. "Sie hat mich aber angerufen und gesagt, dass sie mich vermisst, dass es schade wäre." Wenn nur sein Alkoholproblem nicht wäre, habe sie gemeint. Auch am Tattag soll er angetrunken gewesen sein. War die Tat ein versuchter Totschlag?

Die Staatsanwaltschaft und Verteidiger Jochen Ringler sagen in seltener Einmütigkeit "nein". Ihrer Überzeugung nach war der weitgehend geständige Carlos G. an diesem 6. April 2016 von der anfänglichen Tötungsabsicht wieder abgerückt. Denn obwohl er erkannt hatte, dass sein Opfer nicht lebensgefährlich verletzt war, habe er keinen weiteren Versuch unternommen, ihr das Messer erneut abzuringen und erneut zuzustechen.

Urteil soll am kommenden Freitag fallen

Dementsprechend sei der 55-Jährige nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Eine Rechtsauffassung, die das Landgericht zumindest in Frage stellt. Weil der Verdacht bestehe, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Totschlag handelt, wurde das Verfahren ans Schwurgericht hochverwiesen. Das wird unter anderem damit begründet, dass es der Frau gelungen war, das Messer von ihm wegzuhalten. Sonst wäre womöglich Schlimmeres passiert. Jetzt sind der Vorsitzende Richter Thomas Bott und seine Kammer gefragt. Wie die Richter die Szene des Kampfes um das Messer bewerten, wird wohl den Ausschlag geben. Ein Urteil soll am kommenden Freitag gesprochen werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.