Mit Axt in Fernseher geschlagen: Einbrecher vor Gericht

Prozess am Landgericht: Der schizophrene Mann soll in der Psychiatrie untergebracht werden.
von  John Schneider
Der Angeklagte im Gespräch mit Anwältin Michaela Landgraf.
Der Angeklagte im Gespräch mit Anwältin Michaela Landgraf. © jot

München - Böse Überraschung: Als Carla G. (Namen geändert) an jenem Dezemberabend vor zwei Jahren nach Hause kam, musste sie feststellen, dass jemand ihre Wohnungstür aufgetreten hatte. Der Einbrecher hatte offenbar eine Axt dabei gehabt und mit dieser auch auf den Fernseher eingeschlagen. Zudem soll der Täter eine Geldkassette mit Bargeld aus der Fürstenfeldbrucker Wohnung mitgenommen haben.

Bedrohung und Hausfriedensbruch sind die Vorwürfe

Seit Mittwoch sitzt der mutmaßliche Einbrecher (40) auf der Anklagebank des Landgerichts München II. Der große, kräftige Mann, dem unter anderem Hausfriedensbruch und Bedrohung vorgeworfen wird, wirkt ruhig. Er beantwortet mit fester Stimme die Fragen des Vorsitzenden Richters Thomas Bott, in einem entscheidenden Punkt aber schweigt er.

Seine Anwältin Michaela Landgraf erklärt, dass sich Hans D., der zuletzt als Selbstständiger am Bau gearbeitet hatte, zu den Vorwürfen selbst nicht äußern werde. Der Grund: "Er hat null Erinnerung", sagt sie, könne nicht zwischen Wahn und Wirklichkeit unterscheiden.

Was in zwei Anklagen und einer Antragsschrift gegen ihn vorgebracht wird, könne aber stimmen. Mit einer Einschränkung: Dass er eine Geldkassette habe mitgehen lassen, hielte Hans D. für unwahrscheinlich.

Neben dem Einbruch gab es eine Morddrohung 

Drei Monate nach dem ersten Einbruch hatte der 40-Jährige laut Anklage erneut zugeschlagen - im wahrsten Sinne des Wortes. Wieder trat er die Tür zu einer Wohnung ein, diesmal in Gröbenzell. Wieder hatte er eine Axt dabei. Und er drohte einer Frau, die dort wohnte, damit, dass er ihren Freund umbringen werde.

In seinem Wahn hatte sich Hans D. unter anderem auf einen früheren Kollegen eingeschossen, er verfolgte diesen. Das Opfer hatte ein Kontaktverbot erwirkt, an das sich der an paranoider Schizophrenie leidende Hans D. aber nicht hielt.

Am 21. August 2020 tauchte er vor dem Haus des Opfers auf und trat gegen die Mülltonnen. Zuvor hatte er schon damit gedroht, das Haus anzuzünden.

Möglicherweise war der Täter nicht schuldfähig

Der 40-Jährige ist inzwischen in der Psychiatrie untergebracht worden. Wahrscheinlich war er bei seinen Taten nicht schuldfähig und es wird im Sicherungsverfahren darum gehen, ob er dauerhaft untergebracht werden muss.

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