Missglückte Haartransplantation: Mann verklagt Klinik

Prozess am Oberlandesgericht München: Ein 31-Jähriger fordert von der Schönheitsklinik Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen seiner missglückten Haartransplantation.
von  John Schneider
Der Kläger zeigt die Stelle, an der ihm Haare transplantiert wurden.
Der Kläger zeigt die Stelle, an der ihm Haare transplantiert wurden. © Lino Mirgeler/dpa

München -  Zwei Tage nach der OP begannen die Beschwerden. Peter S. (31, Name geändert) hatte sich im November 2013 Haare, die am Hinterkopf genommen wurden, auf seine Geheimratsecken transplantieren lassen. Doch es kam zu Komplikationen. Peter S. litt zwei Tage später unter starken Schmerzen. Fotos auf seinem Handy zeigen Schwellungen am Kopf.

Die Ärzte waren am Sonntag nicht zu erreichen

Zu diesem Zeitpunkt hätte ein Arzt wohl das Antibiotikum gewechselt, zumindest aber Labortests veranlasst. Doch die Ärzte waren am Sonntag nicht zu erreichen. Peter S. ging am folgenden Tag zu seinem Hautarzt, der dann die notwendigen Schritte einleitete. Da war der Transplantationsbereich am Kopf bereits stark vereitert, es kam zum Haarausfall.

Der Sachverständige stellt beim Verhandlungstermin am Donnerstag am Oberlandesgericht ein Organisationsdefizit der Klinik fest. Wer solche Operationen anbiete, so seine Expertenmeinung, müsse dafür sorgen, dass der Patient auch am Wochenende versorgt wird, falls dies notwendig ist.

Berufung wird zurückgezogen

In der ersten Instanz hatte der 31-Jährige nur teilweise Recht bekommen. Das Landgericht verurteilte die Münchner Schönheitsklinik wegen der fehlerhaften Nachbehandlung zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz. Insgesamt 20.000 Euro, wies die Klage ansonsten aber ab.

Peter S. will mehr, geht in Berufung. Doch bei der gestrigen Verhandlung am OLG macht ihm der Senatsvorsitzende Richter Thomas Steiner klar, dass der Senat die Sachlage anders bewerte als das Landgericht, dass das Risiko die 20.000 Euro zu verlieren, bei weitem größer sei, als die Chance vom OLG noch weitere Schmerzensgeld und Schadenersatzzahlungen zugesprochen zu bekommen.

Das wirkt. Peter S. zieht angesichts dieser trüben Erfolgsaussichten seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurück.

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