Ministerin Merk fordert eine Nachbesserung

Justizministerin Merk besteht auf die Beibehaltung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, obwohl Menschengerichtshof und Bundesverfassungsgerichts anders entschieden haben
München - Der juristische und politische Streit um die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird auch nach dem Urteil gegen Michael W. nicht enden.
Nur Minuten nach Bekanntwerden des Urteils begrüßte Justizministerin Beate Merk die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Vanessa-Mörder. Und nutzte die Gelegenheit, um nochmal ihre Forderung deutlich zu machen: Auch in Zukunft müsse es möglich bleiben, gefährliche Straftäter nachträglich unterzubringen.
Doch nach den Urteilen des Europäischen Menschengerichtshofes in Straßburg und des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wurde das deutsche Gesetz geändert – und die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgeschafft. Damit will sich Merk nicht abfinden: „Hier müssen wir über den Vermittlungsausschuss dringend nachbessern.“
Im Moment gilt eine Übergangsregelung, die vorsieht, dass für Straftaten, die bis Juni 2013 begangen wurden oder noch werden, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden kann. Voraussetzung: Es muss die hochgradige Gefahr bestehen, dass ein psychisch gestörter Verurteilter in Freiheit schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begeht.