Mini-Kameras installiert: Truderinger Spanner verurteilt
München - Für Petra T. (alle Namen geändert) war es ein Albtraum. Die Truderinger Hausfrau hat durch die Entdeckung zweier Kameras an ihren Badezimmerfenstern einen "Knacks" bekommen, berichtet die 57-Jährige am Montag als Zeugin vor Gericht. Die Polizei hatte ihr später außerdem Fotos präsentiert, die sie in ihrem Schlafzimmer zeigen. Immer wieder habe sie zu der Stelle im Garten gestarrt, von der aus der Spanner fotografiert haben muss. Die Fenster seien seitdem verrammelt. Auf den Blick in die Berge verzichtet sie lieber. Es könnte ja wieder jemand Bilder machen.
So wie Hans R. (54), der sich durch die Schlafzimmerfotos und die Installation von Mini-Kameras an Badezimmerfenstern der persönlichen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gemacht hat. Immerhin: Der Angeklagte scheint betroffen, als Petra T. von ihren schlimmen Erfahrungen und den Konsequenzen für ihren Alltag erzählt. "Ich bin erschüttert", sagt er nach ihrer Aussage. Begreift er zum ersten Mal, was er seinen Opfern angetan hat?
Zwei Jahre lang hat er den Münchner Osten unsicher gemacht. Immer wieder waren der Polizei in Trudering und Umgebung Vorfälle mit einem verdächtigen Mann berichtet worden. Immer wieder waren auch Mini-Kameras entdeckt worden. So wie bei der zweiten Zeugin (36), die mehrere Male die Kameras einfach in den Müll schmiss, bevor sie dann doch die Polizei verständigte. Im November 2014 war Hans R. dann endlich geschnappt worden. Ein 42-Jähriger hatte eine Mini-Kamera am Fenster entdeckt und sofort die Polizei gerufen. Die konnte Hans R. noch in der Nähe des Tatorts festnehmen.
Das Motiv? - "Die Lust am Risiko"
Er gesteht die sieben Fälle zwischen 2012 und 2014, die in der Anklage stehen. Für Amtsrichter Matthias Enzler ist das aber nur die Spitze des Eisbergs. Auch die vernommenen Polizeibeamten hatten den Verdacht, dass es 25 bis 30 Fälle gewesen sein könnten. Beweisen konnten sie aber nur sieben.
Beide Zeuginnen lehnen übrigens unisono Geld als Wiedergutmachung ab. Beide fordern unabhängig voneinander stattdessen, dass sich Hans R. therapieren lassen solle. Die Therapie hat er bereits begonnen und will sie nun nach Abschluss des Verfahrens weiterführen. Auch im Prozess zeigt er Einsicht. Seit der Festnahme 2014 will er keinerlei weitere Verletzungen fremder Intimbereiche begangen haben.
Sein Motiv? "Die Lust am Risiko, das Adrenalin." Am Ende habe er aber erwischt werden wollen. Dass er sich sexuell an den Video-Aufnahmen der Kameras erregt habe, streitet der verheiratete Mann ab. Allerdings fand die Polizei bei der Durchsuchung seiner Wohnung auch voyeuristische Internet-Videos, die Frauen beim Urinieren zeigen. Seine todkranke Frau wisse zwar von den Vorwürfen. Aber nicht alles, erklärt der 54-Jährige.
Neben der Bewährungsstrafe wurde der studierte Biologe von Richter Enzler dazu verdonnert, 4.000 Euro an gemeinnützige Initiativen zu zahlen.
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