Mindestlohn und Trinkgeld: Nicht vergessen, bitte

AZ-Chefredakteur Michael Schilling über das Einkommen von Bedienungen.
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Bitte die Bedürfnisse der Bedienungen nicht vergessen, fordert Michael Schilling.
Sigi Müller, AZ Bitte die Bedürfnisse der Bedienungen nicht vergessen, fordert Michael Schilling.

Es gibt kaum ein Gewerbe, in dem der Anteil der Personalkosten so hoch ist wie in der Gastronomie. Zwischen 25 und 40 Prozent liegt er in vielen Betrieben. Deren Besitzer und Geschäftsführer klagen seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns über deutlich gestiegenen bürokratischen Aufwand. Und wer einen Biergarten betreibt, hat es schwerer, sein Personal bei gutem Wetter mal schnell hereinzubestellen – und bei schlechtem mit leerem Geldbeutel heimzuschicken.

Vergessen sollte aber kein Chef im Gastgewerbe, dass gerade die Mitarbeiter, die Umgang mit der zahlenden Kundschaft haben, maßgeblich zum Erfolg beitragen. Wer ernennt schon ein Restaurant zum Lieblingslokal, wenn die Bedienung dort erkennbar unzufrieden ist?

Der Mindestlohn ist eben genau das, was sein Name impliziert: das Mindeste. In München reicht er oft nicht mal zum Leben. Jede Kellnerin, jeder Barmann hat ihn verdient. Und auch der Gast hat eine Verpflichtung: Ein anständiges Trinkgeld von zehn Prozent tut ihm nicht weh. Für viele Bedienungen ist es existenziell wichtig.

Lesen Sie dazu auch: Wer bedient, ist arm dran - Mindestlohn-Alarm in der Gastronomie

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