Mindestlohn-Betrug in München: Nur vier von 100 Betrieben kontrolliert

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisiert fehlende Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe. Allein in München seien im letzten Jahr nur 173 Betriebe kontrolliert worden. Bei 31 gab es Beanstandungen.
von  AZ
Momentan ist die Wahrscheinlichkeit für Gastro-Betriebe vom Zoll kontrolliert zu werden relativ gering. (Symbolbild)
Momentan ist die Wahrscheinlichkeit für Gastro-Betriebe vom Zoll kontrolliert zu werden relativ gering. (Symbolbild) © dpa

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisiert fehlende Zoll-Kontrollen im Kampf gegen Mindestlohn-Verstöße. Allein in München seien im letzten Jahr nur 173 Betriebe kontrolliert worden. Bei 31 gab es Beanstandungen.

München – Rund 3500 Betriebe im Gastgewerbe gibt es allein in der Landeshauptstadt München. Und in vielen von ihnen wird offenbar noch immer nicht allen Angestellten der gesetzliche Mindestlohn gezahlt. Das zumindest legen Zahlen aus dem Finanzministerium nahe, die der Gastro-Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vorliegen.

Demnach soll im letzten Jahr die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Münchner Zolls von oben genannten 3500 Betrieben lediglich 173 kontrolliert haben – gegen 31 von ihnen wurden Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohn-Verstößen eingeleitet. Ein Anteil von knapp 18 Prozent also. Branchenübergreifend wurden 42 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Mindestlohn-Verstöße sind also zu knapp drei Viertel dem Gastgewerbe zuzuordnen.

Geschäftsführer der NGG Region München, Mustafa Öz, nennt die Zahlen "alarmierend" und fordert eine Ausweitung der Kontrollen, um Arbeitgebern mehr Druck zu machen und "tagtäglichen Gesetzesbruch" zu unterbinden.

Bundesweit viel zu wenig Mindestlohn-Kontrollen

"Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus", sagt Öz und fordert deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle.

Dass viele Betriebe ihren Angestellten den Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro vorenthalten, ist aber kein Münchner Phänomen. Auch in anderen Bundesländern kritisiert die NGG fehlende Zoll-Kontrollen. Überall bewegte sich der Anteil an kontrollierten Betrieben im letzten Jahr im einstelligen Prozentbereich.

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