Minderjähriger will Butterflymesser durch Zoll schmuggeln
München - Anfang Juni reiste eine Mutter zusammen mit ihrem minderjährigen Sohn aus Bulgarien kommend über den Münchner Flughafen nach Deutschland ein. Bei einer eigentlich routinemäßigen Zollkontrolle stellten die Beamten im Koffer der beiden ein Soft Air-Gewehr fest.
Das Gewehr an sich stellte kein Problem dar, problematisch waren die Beilagen: die miteingeführte Laservisiereinrichtung und der Zielscheinwerfer. Beide Vorrichtungen für das Gewehr fallen unter die verbotenen Gegenstände nach dem Waffengesetz.
Am Gestänge klebt ein Messer
Doch nicht nur das entdeckten die Zöllner im Gepäck der Frau: bei der Kontrolle fiel den Beamten ein Messer auf, das an das im Koffer innenliegende Gestänge geklebt war.
Die Mutter fiel angesichts des doch recht professionellen Verstecks aus allen Wolken und versicherte glaubhaft, damit nichts zu tun zu haben. Auch ihr Sohn gab sich zunächst einmal sehr erstaunt. Nachdem er allerdings genauer befragt wurde, gab er kleinlaut zu, entgegen des Verbots seiner Mutter das Butterflymesser für umgerechnet fünf Euro in Bulgarien gekauft zu haben.
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Mit dem Versteck wollte der Jugendliche verhindern, dass weder seine Mutter noch die Sicherheitsbehörden die Waffe entdecken. Da der Jugendliche noch nicht belangt werden kann, wurde gegen die Mutter ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr der verbotenen Gegenstände eingeleitet.
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