Millionendieb Kittelmann muss nach seiner Haft blechen

MÜNCHEN - Sven Kittelmann muss blechen - aber erst, wenn er wieder frei ist: Der verurteilte Millionendieb muss einem Sicherheitsunternehmen nach seiner Haft 600.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Saal 514, Landgericht München II, 11 Uhr: Vergeblich warteten gestern die Fotografen auf den Millionendieb Sven K. (33). Doch der blieb lieber in seiner Zelle. Er ahnte wohl schon, dass er keine Chance hatte. Nach ein paar Minuten stand für die Zivilkammer das Urteil fest: Sven K. muss einem Sicherheitsunternehmen 600 000 Euro bezahlen.
Rückblick: Sven K. lenkte am 20. Januar 2007 den Geldtransporter von der Firma G4S von der Autobahn auf einen Parkplatz bei Sulzemoos. Er bat seinen Kollegen: „Werf doch den Müll schnell weg.“ Kaum war der Kollege ausgestiegen, drückte Sven K. auf Gas und flüchtete mit insgesamt 4,2 Millionen Euro. Die Tageseinnahmen verschiedener Supermärkte. Später packte er den Großteil der Beute, 3,6 Millionen Euro, um in einen Mietwagen. Fieberhaft fahndete die Polizei nach dem Millionendieb. Aber der Millionendieb war nicht zu fassen. War Sven K. wirklich so clever?
Wohl nicht. Denn bei einer Routinekontrolle am 23. April 2008 zwischen Nürnberg und Dresden hielt Sven K. den Beamten seinen echten Ausweis hin. Als sie den Namen sahen klickten die Handschellen. Die Weltreise von Frankreich über Algerien, Spanien, Karibik und wieder Spanien war für den Millionendieb zu Ende.
Im Sommer 2008 wurde ihm vor dem Landgericht München II der Prozess gemacht. Sven K. räumte die Vorwürfe ein. Aber über den Verbleib der Beute sagte er nur: „Die habe ich einer Bekannten in Georgien gegeben. Sie sollte das Geld für aufbewahren.“ Die Geschichte nahm ihm keiner ab. Denn Sven K. wusste weder den Namen noch die Telefonnummer von der Dame. Sieben Jahre muss Sven K. absitzen.
Die Versicherung hat bereits drei Millionen Euro von der Beute ersetzt. Die restlichen 600 000 wird die Sicherheitsfirma bei Sven K. pfänden, wenn er 2015 seine Zelle verlassen darf. Laut Gerichtsurteil darf die Firma alle Einkünfte von Sven K. oberhalb des Pfändungsfreibetrages (zirka 700 Euro) eintreiben.
Torsten Huber