Millionenbetrug: Fünfeinhalb Jahre Haft für Münchner Zahnarzt

Die für Betrug im Gesundheitswesen zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg warf dem Mediziner vor, nicht erbrachte Leistungen bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingefordert zu haben. Der Zahnarzt räumte den Betrug vollständig ein.
von  AZ/dpa
Laut Anklage waren in vielen Fällen Patientinnen und Patienten nur einmal wegen eines Notfalls in seiner Praxis. (Symbolbild)
Laut Anklage waren in vielen Fällen Patientinnen und Patienten nur einmal wegen eines Notfalls in seiner Praxis. (Symbolbild) © imago/Westend61

Nürnberg/München - Wegen jahrelanger falscher Abrechnungen in Millionenhöhe ist ein Münchner Zahnarzt zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.

Münchner Zahnarzt fordert nicht erbrachte Leistungen bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ein

Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg sprach den 60-Jährigen am Freitag des Betrugs in 25 Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Zahnarzt hatte den Betrug in den Jahren 2014 bis 2020 zu Prozessbeginn vollständig eingeräumt.

Das Gericht verhängte wegen des entstandenen Schadens die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund drei Millionen Euro. Die für Betrug im Gesundheitswesen zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hatte dem Mediziner vorgeworfen, nicht erbrachte Leistungen bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingefordert zu haben.

Münchner Zahnarzt gibt Praxis auf: Staatsanwaltschaft forderte vierjähriges Berufsverbot 

Laut Anklage waren in vielen Fällen Patientinnen und Patienten nur einmal wegen eines Notfalls in seiner Praxis. Deren Versichertenkarten soll der Angeklagte selbst eingelesen und dann Behandlungen in Quartalen abgerechnet haben, in denen sie gar nicht bei ihm gewesen seien. Auch für Beschäftigte der Praxis und Angehörige soll er Leistungen in Zeiträumen geltend gemacht haben, in denen diese nicht bei ihm gewesen sein sollen.

Die Staatsanwaltschaft hatte neben einer Haftstrafe von sechs Jahren auch ein vierjähriges Berufsverbot gefordert. Dies sah das Gericht angesichts des Alters des Angeklagten nicht für angebracht. Zudem hat der Mann seine Praxis inzwischen aufgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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